Regione: Vokietija

Einführung eines Wahlrechts bei der Auszahlung für Versicherungsnehmer von fondsgebundenen Kapital- und Rentenversicherungen

Pareiškėjas nėra viešas
Peticija adresuota
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
58 Palaikantis 58 in Vokietija

Peticija pabaigta

58 Palaikantis 58 in Vokietija

Peticija pabaigta

  1. Pradėta 2019
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Baigta

Tai internetinė peticija des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Versicherungsnehmern von fondsgebundenen Kapital- und Rentenversicherungen ein Wahlrecht bei der Auszahlung zwischen Auszahlung und Übertragung der Fondsanteile zusteht.

Priežastis

Aktuell findet die Auszahlung von fondsbasierten Kapital- und Rentenversicherungen zum Fälligkeitstermin in Form einer Überweisung statt. Sofern man den Auszahlungsbetrag nicht sofort zu 100 % benötigt, legt man das Geld wieder an. Egal, welche Form der Geldanlage man bevorzugt, man zahlt auf jeden Fall Gebühren. Also quasi zweimal, zum einen bei der Anlage im Rahmen der Kapital- oder Rentenversicherung bei der Versicherungsgesellschaft und jetzt, nach der Auszahlung der Versicherungssumme, ein zweites Mal. Wenn man nun dem Versicherungsnehmer ein Wahlrecht zwischen Auszahlung oder Übertrag der Fondsanteile einräumt, spart sich der Versicherungsnehmer zumindest einmal die Gebühren.Falls eine Steuerpflicht bei der Fälligkeit entsteht, werden anteilig zur Deckung der Steuerschuld Fondsanteile verkauft.Ein eingeräumtes Wahlrecht lässt sich sowohl auf Einmal-, als auch auf Rentenauszahlungen anwenden.Ob eine Übertragung von Fondanteilen durch die Versicherungsgesellschaft teurer ist, wie eine Auszahlung, bezweifele ich zwar. Doch sofern dies der Fall sein sollte, kann der Versicherungsnehmer, der die Übertragung der Fondsanteile wünscht, mit den Gebühren für den Übertrag belastet werden. Diese werden auf jeden Fall geringer sein, wie die Kosten für eine Neuanlage.Ein weiterer Vorteil beim Wahlrecht: Falls zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Börsenflaute herrscht, realisiert der Versicherungsnehmer mit der aktuellen Regelung auf jeden Fall seinen Verlust. Mit einem Wahlrecht hat er zumindest die Möglichkeit auf eine Erholung der Kurse zu hoffen.

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