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Einführung eines zentralen Erfassungssystems für körperliche Beeinträchtigungen Neugeborener

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1.) Einführung eines zentralen Erfassungssystems - mit Registrierung in anonymisierter Form - bezüglich Neugeborener, die bei Geburt körperliche Beeinträchtigungen haben. 2.) Installation einer Arbeitsgruppe in einer staatlichen Institution, die diese Daten verfolgt und bei Auffälligkeiten, wie Häufungen von Fällen in einer Region oder Vorkommen ähnlicher Beeinträchtigungen rechtzeitig bemerkt und unverzüglich entsprechende Maßnahmen einzuleiten in der Lage ist, mit dem Ziel jeweils weitere Fälle zu verhindern.

Selgitus

Nach ca. 60 Jahren des Conterganskandals gibt es immer noch kein zentrales Erfassungssystem, in welchem Neugeborene mit körperlichen Schäden erfasst werden. Während Arzneimittelschutzvorschriften jeweils in den Jahren 1928, 1931, 1933 und 1938 gescheitert sind, wurde zwar im Jahr 1961 ein Arzneimittelgesetz mit Erlaubnis- und Registrierungspflichten eingeführt, allerdings wurden diese Vorschriften erst im Jahr 1976 an internationale Schutz-Standards angepasst. Hierbei wurden zwar die Arzneimittel, die auf den Menschen einwirken reglementiert, aber es bis heute unterlassen, für den „Worst Case“, dass doch einmal wieder durch Medikamente oder andere Beeinträchtigungen Embryonen geschädigt werden so vorzubeugen, dass frühestmöglichst die jeweilige schädigenden Ursachen abgestellt und damit weitere Schädigungen verhindert werden. Dies ist dringlichst nachzuholen! Gerade die Fälle https://www.focus.de/gesundheit/news/koeln-erschreckend-eltern-von-babys-ohne-haendchen-schildern-erlebnisse_id_11140702.html machen den exorbitanten Handlungsbedarf wieder deutlich. Ein probates Mittel wäre insoweit ein System, in welchen die Fälle insbesondere nach Diagnose und Region -in anonymisierter Weise - registriert werden. Hierüber muss eine Arbeitsgruppe wachen, die in der Lage ist, unverzüglich bei Auftreten von entsprechenden Auffälligkeiten einzugreifen. Zum Aufbau der Datenbank könnten die Daten der Kinderärzte aus den U1- Untersuchungen herangezogen werden. Die aufgezeigten Maßnahmen sind unabwendbar dafür, um die Gesundheit von Kindern zu schützen. Das Contergannetzwerk Deutschland e.V. fordert die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag auf, unverzüglich entsprechend zu handeln.

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