Einführung von Stichwahlen bei Direktmandaten bei der Bundestagswahl

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
10 Unterstützende 10 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

10 Unterstützende 10 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird bei der Bundestagswahl die Einführung von Stichwahlen bei Direktmandaten gefordert.

Begründung

Überhang- und Ausgleichsmandate sind bei den vergangenen Bundestagswahlen kontinuierlich angestiegen. Die Zahl von grundgesetzlich vorgesehenen und auch im internationalen Vergleich schon stattlichen 598 Abgeordneten wuchs 2017 von zuvor 631 auf 711. Das sind über 18% und damit fast ein Fünftel mehr als von den Verfasserinnen und Verfassern des Wahlrechts als auskömmlich und angemessen angesehen. Berechnungen für die kommenden Wahlen sagen 745 oder gar 800 Abgeordnete voraus. Dies ist nach den derzeitigen Wahlgrundsätzen mathematisch korrekt, sorgt aber bei vielen Bürgerinnen und Bürger für Kopfschütteln. Zudem haben mehr und mehr Abgeordnete offenbar noch genug Zeit für Nebentätigkeiten, einige davon obendrein lange unbemerkt gegen die guten Sitten verstoßend. Hauptursache für den zu großen Bundestag ist das Gewinnen von Direktmandaten mit einem schwachen Ergebnis; häufig liegen zwei oder mehr Bewerber oder Bewerberinnen nah beieinander und nur wenige Stimmen entscheiden, wer vorn liegt. Es können schon 30 % der Erststimmen oder sogar weniger reichen, um in einem Wahlkreis das Direktmandat zu gewinnen. Überhang- und Ausgleichsmandate sind die Folge. Je mehr Parteien und Bewerber mit knappen Ergebnissen, desto höher ist dieser unerwünschte Effekt, noch verstärkt durch eine Diskrepanz von Erst- und Zweitstimmenergebnis. Es kann zudem als undemokratisch empfunden werden, dass eine Kandidatin oder ein Kandidat mit 70 % oder mehr Gegenstimmen in den Bundestag einzieht. Bei Landrats- und Oberbürgermeisterwahlen wäre so ein Verfahren nicht akzeptabel, weshalb Stichwahlen zwischen den Erst- und Zweitplazierten hier für ein legitimes, breit akzeptiertes und dem demokratischen Empfinden folgenden Resultat sorgen. In allen Bundestagswahlkreisen, in denen kein Bewerber oder keine Bewerberin mindestens 50 % der Stimmen erzielt hat, sollte daher eine Stichwahl zwischen den zwei vorn Platzierten erfolgen. Sie sorgt für eine Verringerung der Diskrepanz zwischen Erst- und Zweitstimmenergebnis und damit der Zahl der Überhang- und Ausgleichsmandate; der Wählerwille kommt stärker zum Ausdruck.Die erwünschten Prinzipien des bestehenden Wahlrechts werden gestärkt bzw. nicht geschmälert, wie Landeslisten oder kleinere Parteien. Gegenstand dieser Petition ist daher die Änderung des Wahlrechts für Bundestagswahlen, um durch Stichwahlen eine angemessene Größe des Parlaments und eine demokratisch besser legitimierte Wahl von Direktmandaten sicherzustellen.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

Veränderungen in der Parteienlandschaft und beim Wahlverhalten waren beim Ausarbeiten des Wahlrechtes so nicht absehbar. Eine Erweiterung des vier Jahrzehnte flächendeckend und überwiegend aus meist drei Parteien (CDU/CSU, SPD, FDP) bestehenden Spektrums und eine größere Streuung der Wahlentscheidungen mit dem Trend des Entstehens und Anwachsens weiterer kleinerer (Bündnis90/Grüne, Linke, AfD) und des Abnehmens der größeren Parteien (CDU/CSU, SPD) in der Wählergunst sorgen in den letzten Jahrzehnten für das Auftreten des nicht beabsichtigten Phänomens

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