Sociale zaken

Einführung von Video-Konferenz - und Tele-Terminen bei allen Ämtern, Verwaltungen in Deutschland

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutscher Bundestag Berlin, alle 16 Landtage, Gemeinde, Verwaltungen, Behörden, Ämter
5 Ondersteunend 5 in Duitsland

Petent heeft de petitie niet ingediend of overgedragen.

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  1. Begonnen 2015
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Mislukt

Petition vom 13. Oktober 2015

Einführung von Video-Tele-Terminen und Video-Tele-Beratungen

Sehr geehrte Damen und Herren !

Einführung von Video-Tele-Terminen und Video-Tele-Beratung in Deutschland / Inklusion von Menschen mit Behinderungen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, der Gesetzgeber, Deutsche Bundestag möge beschließen, dass zum schnellstmöglichen Zeitpunkt:

  1. Alle öffentlichen Behörden, Verwaltungen, Ämter, Stadtverwaltungen, Gemeindeverwaltungen, Kommunalverwaltungen

  2. Alle Polizei-Dienststellen

  3. Alle Agenturen für Arbeit

  4. Alle Jobcenter

  5. Alle Sozialhilfe Behörden und Einrichtungen für soziale Hilfen

  6. Alle Renten-Versicherungsträger

  7. Alle Gesundheitskassen und alle Krankenkassen

  8. Alle Reha-Einrichtungen und Reha-Träger

  9. Alle Landesverwaltungen

  10. Alle Bundesverwaltungen

  11. Alle weiteren öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde, Städte, Länder und des Bundes

Einführung von

Video-Teleberatung / Video-Teletermine

in Deutschland

Mit Hilfe der schon seit mehreren Jahren zur Verfügung stehenden technischen Hilfemittel, wie Notebook, Computer, Webcam, Smartphone mit Webcam, ähnlichen und vergleichbaren technischen Assistenz – und Hilfemitteln, Video-Tele-Termine und Video-Tele-Beratungen via inter-activer und Live-basierender Webcam / Videokonferenzen-Dienste (Skype, Facebook HD Video Messenger und weitere Anbieter von Videokonferenz-Live-Chat-Systemen) für kranke, chronisch kranke Menschen und Menschen die aus einer Vielzahl von Gründen in ihrer Mobilität eingeschränkt sein können, grundsätzlich unter rechtsgültigen Bestimmungen zur Verfügung zu stellen und anzubieten.

Grundsätzlich gilt dabei die Regel, dass mit der Teilnahme an einem Video-Tele-Termin und / oder Video-Tele-Beratung im Beispiel auch bei Terminen mit Agenturen für Arbeit, Jobcenter, Deutsche Rentenversicherung, Krankenkasse, Reha-Einrichtungen, sonstigen öffentlichen Einrichtungen und Verwaltungen, die gesetzlichen Pflichten zur Mitwirkung von Patienten und Menschen mit Behinderungen auf der Grundlage der zutreffenden gesetzlichen Bestimmungen nach dem Zwölf Sozialgesetzbüchern und auf der Grundlage weiterer gesetzlicher Bestimmungen erfüllt werden bzw. als erfüllt auch im Rahmen von Anträgen und gesetzlichen Mitwirkungspflichten anerkannt werden.

Hintergrund

Die Idee für die schnellstmögliche Einführung für Video-Tele-Terminen und Video-Tele-Beratungen bei allen öffentlichen Verwaltungen und Einrichtungen in Deutschland ist aus der Idee der schon seit mehreren Jahren in Deutschland und in England sowie in weiteren Ländern angebotenen Telemedizin-Projekten als Beispiel dienend entstanden. Videokonferenzen, in denen wichtige Entscheidungen auch beschlossen werden, werden von der Politik selbst in Berlin nahezu täglich angewendet. Andere positive Einsatz-Bereiche sind unter anderem aus den Arbeitsbereichen von Polizei, Militär, Wissenschaft und Forschung bekannt.

Reden

Begründungen für die Einführung von Video-Tele-Terminen und Video-Tele-Beratungen

Förderung, Assistenz, Hilfe und Unterstützung für Menschen mit Mobilitäts-Einschränkungen unterschiedlichster Art

Auf der Grundlage der entsprechenden zutreffenden Bereiche der Zwölf Sozialgesetzbücher, des Grundgesetzes, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, des Teilhabegesetzes, der UN Konvention zum Schutz der Menschen mit Behinderungen, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und weiterer gesetzlicher Grundlagen haben Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen einen Anspruch auf Inklusion / Teilhabe, Unterstützung, Assistenz und Förderung. Der Hilfe – bedürftige Menschen haben grundsätzlich einen Anspruch auf angemessene Hilfeleistung, dazu zählt auch die Beratung.

a) Rollstuhlfahrer mit Erkrankungen unterschiedlichster Art, Querschnittslähmung, schwere orthopädische Erkrankungen, ZNS-Erkrankungen, MS und viele andere / Rollstuhl-mobile

b) Alte und junge, gehbehinderte Menschen

c) Akut erkrankte Menschen

d) Menschen nach Unfall

e) Menschen die an ansteckenden Infektionen

f) Menschen die an schweren Angststörungen im Beispiel an Agoraphobie

g) Sonstige in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen

erkrankt sind, können nicht oder nicht immer persönlich bei Einrichtungen der Sozialhilfe, Agenturen für Arbeit, Jobcentern, Polizei-Dienststellen, Gemeinde – Stadt- Kommunal- Landes- und Bundesverwaltungen, Sozialhilfe-Behörden, Rentenversicherungs-Träger, Krankenkasse sonstige öffentliche Einrichtungen vorstellig werden und Termine oder Beratungen wahrnehmen.

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