Region: Germany
Civil rights

Einführung von Volksentscheidungen auf Bundesebene

Petitioner not public
Petition is directed to
Regierung der Bundesrepublik Deutschland
1,514 supporters

The petition is denied.

1,514 supporters

The petition is denied.

  1. Launched 2014
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Die Bürgerinitiative Politk21 fordert von der Bundesregierung die Einführung von Volksentscheidungen auf Bundesebene und die dafür notwendige Änderung des Grundgesetzes und der dafür notwendigen Bundesgesetze. Beratungen im Deutschen Bundestag, die Abstimmung darüber und Einführung hat zwingend in dieser Legislaturperiode zu erfolgen. Die Bürger der Bundesrepublik Deutschland haben gemäß Art. 20 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes, wonach alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, einen Anspruch darauf. Diese Staatsgewalt wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt. Dieses Prinzip ist so wichtig, dass es – so Art. 79 Abs. 3 des Grundgesetzes – nie und nimmer geändert werden darf. Repräsentative und direkte Demokratie stehen hier dem Wortlaut nach zwar gleichberechtigt nebeneinander. Aber weiter ausgeführt sind im Grundgesetz nur die Wahlen, nicht die Abstimmungen.

Reason

Im Grundgesetz ist die Ausübung der Staatsgewalt durch Abstimmungen vorgesehen, aber nicht ausgeführt. Der Weg, bundesweite Volksentscheide über ein einfaches Abstimmungsgesetz einzuführen, ist verstellt, da eine Ermächtigung hierzu im Grundgesetz fehlt. Immerhin aber eröffnen die „Abstimmungen“ im Art. 20 die Einführung bundesweiter Volksentscheide durch eine Grundgesetzänderung.

Diese Position vertreten auch alle derzeit im Bundestag vertretenen Parteien. Sämtliche Vorstöße zur Einführung bundesweiter Volksentscheide hatten eine Grundgesetzänderung zum Ziel. Auch das Bundesverfassungsgericht hat die Notwendigkeit einer Grundgesetzänderung in seinem Lissabon-Urteil von 2009 bestätigt: „In einer Demokratie muss das Volk Regierung und Gesetzgebung in freier und gleicher Wahl bestimmen können. Dieser Kernbestand kann ergänzt sein durch plebiszitäre Abstimmungen in Sachfragen, die auch in Deutschland durch Änderung des Grundgesetzes ermöglicht werden könnten.

Quelle in Ausschnitten: Verein "Mehr Demokratie e.V.

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News

  • Liebe Unterstützer unserer Petition,

    der Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages hat unsere Petition abgelehnt.

    "Für die Einführung weiterer plebiszitärer Beteiligungsrechte im Sinne Ihrer Petition ist eine Verfassungsergänzung notwendig, die nach Artikel 79 GG der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Deutschen Bundestages bedarf. Bislang hat sich diese politische Mehrheit für eine Änderung der geltenden Rechtslage nicht gefunden.
    Von einer solchen parlamentarischen Mehrheit ist nach derzeitigem Stand auch in dieser Wahlperiode nicht auszugehen."

    So lautet die Begründung der Ablehnung. Wir sehen das etwas anders und meinen, dass keine Änderung des GG notwendig ist. Außerdem heißt es in dem Schreiben, dass Die Unterschriften... further

  • Liebe Freunde,

    wir haben die Petition nun trotz der leider sehr mageren Beteiligung eingereicht. Wir hätten die gesammelten Unterschriften gerne persönlich in Berlin übergeben. Dazu reichten aber die erreichten 3% unseres Zieles nicht.

    Selbstverständlich halten wir Sie auf dem Laufenden. es wird aber erfahrungsgemäß lange dauern, bis der Petitionsausschuss sich rührt.

    Mit freundlichen Grüßen
    Bürgerinitiative Politik21
    Harald Müller
    1. Vorsitzender

  • Liebe Unterstützer unserer Petition,

    die Zeichnungsfrist ist beendet. Wir danken allen, die durch ihre Unterschrift geholfen haben, uns Bürgern mehr Mitbestimmung zu verschaffen. Leider haben wir unser optimistisches Ziel von 50.000 Unterschriften nicht einmal annähernd erreicht. Mit 1.515 Unterschriften haben wir gerade einmal 3% geschafft. Das ist erschreckend und beängstigend. Es ist nicht vorstellbar, dass die Mehrheit unseres Volkes gleichgültig und ergeben alle einsamen Entscheidungen der Bundesregierung akzeptiert.

    Wir werden weiter kämpfen. Bitte helfen Sie auch weiterhin mit, unsere Ziele zu erreichen. Werden Sie bitte Mitglied unserer www.buergerinitiative-politik21.de und unterstützen Sie uns. Die Mitgliedschaft ist... further

Man braucht dafür keine GG Änderung fordern, denn es ist explizit von (Volks-)Abstimmungen um Art.20 die Rede: (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Wir müssen uns nur emanzipieren und fordern, dass das GG eingehalten wird. Den Bürgern dieses Recht zuzugestehen fällt den Politikern schwer. Deswegen unterschreiben!

No CONTRA argument yet.

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