Область : Ессен
Проживання

Einhaltung der Nachtruhe bei Hühnerhaltung in Wohngebiet

Позивач/ позивачка не публічний(-а)
Петиція адресована
Ordnungsamt & Umweltamt der Stadt Essen
23 Підтримуючий

Позивач не подав петицію.

23 Підтримуючий

Позивач не подав петицію.

  1. Розпочато 2018
  2. Збір завершено
  3. Надіслано
  4. Діалог
  5. Невдалий

In einem Wohngebiet in Essen-Bergerhausen wird die angrenzende Nachbarschaft durch das Krähen mehrerer Hähne morgens um oder sogar vor 5 Uhr um den Schlaf gebracht, dies bereits seit mehreren Monaten. Gespräche mit dem Halter der Hähne und Hühner waren bislang erfolglos.

Wir möchten mit dieser Petition der Problematik Nachdruck verleihen, dem Hühnerhaltenden Nachbarn sowie Ordnungs- & Umweltamt aufzeigen, dass sich eine Vielzahl von Anwohnern durch den Lärm mehr als geringfügig belästigt fühlen.

мотиви

Das Ordnungsamt der Stadt Essen hat seine Zuständigkeit signalisiert, und auch Unterstützung zugesagt. Hierfür ist aber die Beschwerde möglichst vieler Nachbarn notwendig.

Das Landesimmissionschutzgesetz des Landes NRW gibt grob einen Rahmen vor, was bei der Tierhaltung im Allgemeinen zu beachten ist. Explizit wird auf das Beispiel des Hundebellens eingegangen. Hier liegt eine mehr als geringfügige Belästigung der Nachbarschaft vor, wenn ein Hund mehr als 10 Minuten "am Stück" bellt. Diese Maßgabe sollte auch für die Haltung anderer Tiere, hier Hähne & Hühner, gelten.

Nach § 12 des Landes-Immissionsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen sind Tiere so zu halten, dass niemand durch die hiervon ausgehenden Immissionen, insbesondere durch den von den Tieren erzeugten Lärm, mehr als nur geringfügig belästigt wird. Diese Vorschrift verbietet nicht schlechthin eine mit Immissionen verbundene Tierhaltung, sondern gebietet, dass der Tierhalter alles zu tun hat, um Immissionen zu vermeiden. Gerade bei Hunden kann von ihm erwartet werden, dass er seinen Hund so erzieht, unterbringt oder beaufsichtigt, dass andere Personen nicht mehr als nur geringfügig belästigt werden.

In Anlehnung an die Rechtsprechung in Zivilstreitigkeiten liegt eine mehr als geringfügige Belästigung für das Ordnungsamt vor, wenn der Hund am Tag insgesamt länger als 30 Minuten oder länger als 10 Minuten ununterbrochen bellt. Wenn das der Fall ist und der Hundehalter sich in einem Gespräch nicht einsichtig zeigt, können Sie schriftlich Anzeige beim Ordnungsamt erstatten. In der Anzeige müssen die Zeiten der Störungen aufgeführt und Zeugen benannt werden.

Дякуємо за вашу підтримку

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обговорення

Auch Hühner müssen unbedingt richtig erzogen werden. Den Hähnen muss klar gemacht werden, dass sie nur noch 10 min. täglich krähen dürfen (wären 04:50 - 05:00 Uhr genehm?). Außerdem wäre natürlich ein Sachkundenachweis von jedem Hühnerhalter zu erbringen...

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