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Einhaltung der Versorgungspflicht von Fundkatzen in Swisttal, Much, Windeck u Neunkirchen-Seelscheid

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Bürgermeister und Rat der Gemeinden Swisttal, Much, Windeck und Neunkirchen-Seelscheid
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Entgegen geltendem Recht (Tierschutzgesetz und Fundrecht) haben bereits die Gemeinden Windeck, Neunkirchen-Seelscheid und Much Katzen aus der Fundtierversorgungspflicht ausgenommen. Nun diskutiert im Augenblick auch die Gemeinde Swisttal, Haushaltsmittel auf Kosten der Fundkatzen einzusparen. https://www.general-anzeiger-bonn.de/region/rhein-sieg-kreis/Swisttal-steigt-aus-dem-Tierheim-Verbund-aus-article1084450.html

Wir fordern die Einhaltung der Fundtierversorgungspflicht für Katzen in diesen Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises!

Selgitus

Laut Angaben des Bonner General-Anzeigers vom 28.6.2013 sind ca. 91% der Fundtiere in Swisttal Katzen. Gekennzeichnete Tiere sollen dem Halter zurückgegeben, alle anderen künftig als herrenlos deklariert und nicht mehr versorgt werden, um Kosten zu sparen. Die Gemeinde entzieht sich hiermit ihrer Verpflichtung, sich um Fundkatzen zu kümmern, wie es bereits Much, Windeck und Neunkirchen-Seelscheid tun. Die (leider noch bestehende) Unterscheidung zwischen Fundkatze und herrenloser Katze ist schwierig. Rechtsprechungen besagen, dass im Zweifelsfall von einer Fundkatze ausgegangen und diese aufgenommen und versorgt werden muss. Eine gute Zusammenfassung gibt es hier: https://www.tierschutzverein-penzberg.de/rundumstier/fundtierrecht.html

Mit der Sich-selbst-Überlassung ungekennzeichneter Tiere auf dem Hoheitsgebiet dieser Gemeinden, besteht die Gefahr, dass ungekennzeichnete Tiere nicht zu ihrem Halter zurück gelangen können. Außerdem fördern diese Gemeinden das Katzenelend von Straßenkatzen und das Ansteigen der Population verwilderter Katzen, die laut dem Kreisveterinäramt (der GA berichtete) im Rhein-Sieg-Kreis stetig wächst.

Die privaten und ehrenamtlich arbeitenden Katzenschutzvereine arbeiten bis zum Rand ihrer finanziellen und physischen Erschöpfung und darüber hinaus. Sie bekommen keinerlei Unterstützung aus öffentlicher Hand. Es darf nicht sein, dass diese Gemeinden sich auf Kosten von ehrenamtlichen Vereinen und der Tiere gesund sparen und gegen geltendes Recht verstoßen.

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