Region: Niemcy

Einheitliche und verbindliche Standards zum Schutz der Gesundheit von Teilnehmern am öffentlichen Nah- und Fernverkehr

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Petycja jest adresowana do
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
6 6 w Niemcy

Petycja została zakończona

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Petycja została zakończona

  1. Rozpoczęty 2020
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

Die aktuelle Situation in der SARS-COV2-Pandemie und die schlechten hygienischen Bedingungen in öffentlichen Verkehrsmittel gibt Anlass, bundeseinheitliche und verbindliche Standards für Transportmittel und Einrichtungen des Öffentlichen Nah- und Fernverkehrs zum Schutz der Gesundheit der Nutzer der Verkehrsmittel zu schaffen. Hierzu ist ein Gesetz zum Schutz der Verkehrsteilnehmer zu erlassen. Die Sache ist dringend, da eine weitere Infektionswelle existiert

Uzasadnienie

Im Gegensatz zu den Beschäftigten, denen über das Arbeitsschutzgesetz eine minimale Sicherheit geregelt zur Verfügung steht, stehen den Fahrgästen keinerlei Zusicherung bzgl. hygienischer und umwelttechnischer Mindeststandards zu. Die Verkehrsmittel und Einrichtungen entsprechen nicht den heute bereits möglichen zu erreichenden Standards und werden nicht geeignet und systematisch überwacht. Personen, die Einrichtungen und Verkehrsmittel des Öffentlichen Nah- oder Fernverkehrs nutzen, sind, obwohl sie keinen Einfluss auf die Umgebung während des Transportes haben, ausschließlich auf ihren Eigenschutz angewiesen. Neben unzureichenden hygienischen Bedingungen, gibt es auch keinerlei Grenzwerte bzgl. Schadstoffbelastungen (Gase, Feinstaub, ...) die systematisch überwacht und veröffentlicht werden. Der von der Politik betriebene Umstieg von Individualverkehr auf Öffentliche Verkehrsmittel geht daher mit nicht abschätzbaren Risiken der betroffenen Personen einher. Folgende Regelungen sind in einem Gesetz daher mindestens zu regeln: Mindestausrüstung von Verkehrsmitteln und Einrichtungen (Haltestellen, Bahnhöfe, Verkaufsstellen) mit Keim- und Schadstoff-reduzierenden Belüftungssystemen (z.B. Deckenüberdruckbelüftung ähnlich einem OP), Materialstandards und Reinigungsstandards zur Reduktion von Kontaktübertragungen, verbindliche Standards zur Raumnutzung, die ausreichenden Abstand zwischen Personen im Öffentlichen Verkehr so wie den damit verbunden Einrichtungen gewährleisten, Festlegung der Überwachungsmaßnahmen, die durch die Betreiber, Verkehrs-Verbünde und unabhängigen Überwachungsorganen zu ergreifen sind, Informationspflicht über die Erfüllung und systematischen Überprüfung der Standards so wie der Veröffentlichung in allgemein zugänglichen Medien. Regelung zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit der am Öffentlichen Verkehr teilnehmenden Personen, Mitarbeiter mit Publikumskontakt sowie Dritten, die im Auftrag des Beförderungs-Leistungserbringers stehen oder für ihn sonst wie tätig werden - ähnlich wie im Flugverkehr heute üblich, oder verbindliche Nutzung der Corona-App mit Fahrausweisfunktion, Regelungen und Einrichtungen zu Sicherstellung der Vermeidung von Überbelegung von Verkehrsmitteln und den damit verbunden Einrichtungen, Regelungen des hygienisch korrektem Verhaltens von Passagieren und Personen in den Einrichtungen die mit dem Öffentlichen Verkehr verbunden sind (u.a. Verbot des Konsums von Nahrungs- und Genussmitteln). Regelungen der Mindestausstattung von Wasch- und Reinigungsmöglichkeiten für Verkehrsteilnehmer. Maßnahmen zur Sachkundevermittlung an die im Öffentlichen Verkehr tätigen Personen sowie Festlegung der zyklischen und systematischen Überprüfung. Festlegung von Eignungs- und Befähigungsnachweisen als Grundlade des Erhalts einer Beförderungsbetreiber-Lizenz. Risikoklassifizierungen (A+++ bis C) Kennzeichnungspflicht bzgl. der Erfüllung von Mindeststandards der Einrichtungen und Verkehrsmittel.

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