Reģions: Vācija

Einkommensteuer - Absetzbarkeit des Rundfunkbeitrags von der Einkommensteuer

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Petīcija ir adresēta
Deutschen Bundestag
178 Atbalstošs 178 iekš Vācija

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  1. Sākās 2014
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der Rundfunkbeitrag von der Einkommensteuer absetzbar ist.

Pamatojums

Wenn z. B. haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzbar sind, warum dann nicht auch der Rundfunkbeitrag. Im Prinzip sind Radio- und Fernsehsendungen auch haushaltsnahe Dienstleistungen, da sie insbesondere durch ihre Finanzierung eng mit der Wohnung gekoppelt sind. Also, warum nur die Rechnung des Gärtners und nicht auch den Rundfunkbeitrag für die „Macher des Fernsehgartens“ von der Steuer absetzen!In Bezug auf den Rundfunkbeitrag entstünde für alle eine zufriedenstellende Situation. Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wäre ohne Einschränkung gewährleistet, da die Beiträge wie bisher entrichtet würden. Es würde auch niemand gezwungen den geleisteten Beitrag wieder von der Steuer abzusetzen. Dagegen hätten eventuelle Gegner des Rundfunkbeitrags die Möglichkeit ihren Beitrag steuerlich geltend zu machen.

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Jaunumi

  • Pet 2-18-08-6110-014862

    Einkommensteuer


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 12.11.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition soll erreicht werden, dass der Rundfunkbeitrag von der
    Einkommensteuer absetzbar ist.
    Zur Begründung wird ausgeführt, nach der gegenwärtigen Regelung seien etwa
    sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzbar. Daher liege es
    nahe, auch den Rundfunkbeitrag als haushaltsnahe Dienstleistung anzusehen, da
    Radio- und Fernsehsendungen insbesondere durch ihre Finanzierung eng mit der
    Wohnung verknüpft seien.
    Zu... vairāk

Debates

Von der Finanzbehörde wurde mir mitgeteilt, dass der Rundfunkbeitrag eine Folge meiner privaten Lebensführung ist. Da aber die private Lebensführung von Intendanten und anderen Mitarbeitern der öffentl. rechtlichen Sendeanstalten, in unverschämter Höhe, durch diesen Beitrag finanziert wird, sollte der Runfunkbeitrag unbedingt von der Einkommensteuer absetzbar sein

Pagaidām nav PRET argumentu.

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