Reģions: Vācija

Einkommensteuer - Änderung/Novellierung des Gesetzes zur Besteuerung der Renten

Lūgumraksta iesniedzējs
Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
57 Atbalstošs 57 iekš Vācija

Kolekcija beidzās

57 Atbalstošs 57 iekš Vācija

Kolekcija beidzās

  1. Sākās 2018
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs ar saņēmēju
  5. Lēmums

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Der Deutsche Bundestag möge eine Änderung/Novellierung des Gesetzes zur Besteuerung der Renten beschließen.

Pamatojums

Seit 2005 gibt es nun ein Gesetz zur Besteuerung der Renten und erst ab 2009! war die Deutsche Rentenversicherung in der Lage, den Finanzämtern der Länder mitzuteilen, welche Rentner steuerpflichtig sind. Das hatte zur Folge, dass ab 2009 Rentner Steuern nachzahlen mussten, immerhin für bis zu 5 Jahren und Beträgen von einigen tausend EUR! Abgesehen davon, dass viele Rentner aus Alters- und Gesundheisgründen gar nicht in der Lage waren- eine Steuererklärung zu machen,- vielleicht gar noch einen Computer brauchen um mit ELSTER ganz zeitgemäss die Steuererklärung zu machen,- ELSTER (Bayr. Finanzbehörde) sich auch noch in einem fehlerhaften und unbrauchbaren Zustand befand,- viele Rentner in den neuen Bundesländern in ihrem Leben i.d. DDR nie eine Steuererklärung gemacht haben und deshalb keinerlei Erfahrung hatten usw., ist das Verfahren schlicht unzumutbar und das Gesetz technisch fragwürdig und dringend zu überarbeiten.Die Lösung wäre von Anfang an machbar gewesen, einfacher und zugleich für die Finanzbehörden kostensparender:1. Die Rentenversicherung meldet den Finanzämtern die Rentenhöhe aller Rentner, die eine bestimmte (steuerfreie) Rente beziehen (was heute bereits der Fall ist)2. Das Finanzamt meldet der Rentenversicherung (automat.) die Höhe der Steuerabgaben mit Einberechnung aller Daten, die das Finanzamt von der Rentenversicherung erhalten hat.3. Die Rentenversicherung informiert die Rentner mit dem Rentenbescheid über die zu zahlenden monatlichen Abzüge für einbehaltene Steueranteile.4. Die Steuer wird - wie bei Arbeitnehmern üblich - automatisch von der Rente monatlich abgezogen und an das Finanzamt abgeführt.5. Dem Rentner bleibt weiterhin die Möglichkeit einer individuellen Steuererklärung erhalten, genauso wie die Möglichkeit eines Widerspruches (Anmerkung: in den wenigsten Fällen werden Rentner über genügend Absetzungsmöglichkeiten o. ä. verfügen und davon Gebrauch machen)6. Das Finazamt informiert jährlich mit einem Steuerbescheid über die gezahlte oder ggf. noch zu zahlende Steuer mit der Möglichkeit des Einspruches durch den Steuerzahler (Gleichstellung aller Steuerzahler).Dieses Verfahren wäre die konsequente Nutzung der digitalen Möglichkeiten, die es schon vor 2000 gegeben hätte, wenn die Rentenversicherung und die Finanzämter in irgendeiner Weise sich vernetzt hätten. Im Fall der Krankenkassen geht das auch, selbst wenn Rentner aus mehreren (weil privaten/betrieblichen) Rentenversicherungen Renten und Pensionen beziehen.Dieses Verfahren kostet zwar der Rentenversicherung zusätzlichen (unbedeutenden) Aufwand, spart andererseits dem Steuerzahler erhebliche Summen indem Kosten f. d. Bearbeitung der vielen Einkommenssteuererklärungen eingespart würden.Das Verfahren wäre mit Rücksicht auf Alter und Gesundheit für alle alten Menschen ein humanerer Umgang mit ihnen und deshalb ist die Gesetzesänderung überfällig.

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