Einkommensteuer - Anhebung der steuerfreien Verpflegungspauschale etc. für Berufskraftfahrer/innen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
326 Unterstützende 326 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

326 Unterstützende 326 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der deutsche Bundestag möge beschließen, die steuerfreie Verpflegungspauschale bzw. die Spesensätze und Übernachtungspauschalen für die Berufskraftfahrer und Berufskraftfahrerinnen auf ein Maß anzuheben, dass sie dem heutigen Kostenaufwand entsprichen, mindestens jedoch auf einen Spesenanspruch von 40 Euro pro Tag und den Anspruch hierauf für das gesamte Fahrpersonal gesetzlich präzise zu verankern. Außerdem sind die neu festgelegten Werte zukünftig regelmäßig der Teuerungsrate anzupassen.

Begründung

In den Entscheidungen, welche der Bundesrat bezüglich des steuerlichen Reisekostenrechts in seiner 906. Sitzung traf und die entsprechende Änderungen zum 01. Januar 2014 bewirkten, wurde die Handhabung der Spesenregelung zwar vereinfacht, die dreistufige Regelung von 6,12 und 24 Euro aber lediglich durch eine zweistufige ersetzt, nach der dem Fahrer täglich 12 bis 24 Euro zustehen, was auch nur einen Höchstsatz und keine Verpflichtung darstellt, diesen auch zu zahlen und der noch dazu antik und somit nicht mehr tragbar ist. Betrachtet man die Preise, die auf der Autobahn als „normal“ anzusehen sind, ist es nicht schwer festzustellen, dass diese Beträge bei weitem nicht ausreichend sind, um dem Fahrpersonal zumindest die Deckung seiner Grundbedürfnisse gewährleisten zu können, was nicht nur ihren Menschenrechten gegenübersteht, sondern sich auch massiv auf die allgemeine Verkehrssicherheit auswirkt, denn eine vernünftige Ernährung und die Sicherung zumindest der Grundbedürfnisse ist Voraussetzung dafür, dass der Berufskraftfahrer/die Berufskraftfahrerin seinen/ihren anstrengenden und höchst verantwortungsvollen Beruf im Vollbesitz seiner/ihrer physischen und psychischen Kräfte nachgehen kann. Rechnet man für die Grundversorgung drei Mahlzeiten am Tag und bedenkt, dass auf der Autobahn beispielsweise jeder Toiletten- oder Duschgang separat bezahlt werden muss, kommt man am Tag schnell auf einen Betrag von etwa 40 Euro, die alleine notwendig sind, um nur die absoluten Grundbedürfnisse zu decken, was besonders im Hinblick auf die Tatsache nicht zu verantworten ist, dass Löhne um die 1500 bis 1800 Euro brutto im Monat leider nichts außergewöhnliches sind. Auffällig sind die oft ungleich höheren Pauschalen für Spesen und Verpflegungsmehraufwand in anderen Ländern, was sich an den Tabellen für das Jahr 2015 schnell veranschaulichen lässt: Frankreich (außerhalb der Hauptballungsgebiete!) 44 Euro, Pausch.f.Ü. 81 Euro, GB (außer London) 42 Euro, Pausch.f.Ü. 119 Euro, Luxemburg 47 Euro, Pausch.f.Ü. 102 Euro, Polen (außer Danzig, Krakau, Warschau) 27 Euro, Pausch.f.Ü. 50 Euro, Dänemark 60 Euro, Pausch.f.Ü. 150 Euro, Niederlande 46 Pausch.f.Ü. 119 Euro... Zudem ergibt sich ein Rechtsanspruch auf die Spesen/den Verpflegungsmehraufwand erst dann, wenn dies im Arbeitsvertrag oder in einem übergeordneten Tarifvertrag festgehalten wird, beziehungsweise aus der Herleitung aus dem BGB und dem ArbSchG aufgrund der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, was aber herzuleiten von dem Angestellten/der Angestellten ohne rechtswissenschaftliche Zusatzausbildung nicht zu verlangen und daher schnell zu umgehen ist, vor allem auch vor dem Hintergrund, dass Formstücke, wie beispielsweise der Arbeitsvertrag nicht genormt sind. Um dies also überschaulicher und für jeden ersichtlich zu gestalten, wird eine direkte, präzise und für das gesamte Fahrpersonal gültige rechtliche Verankerung hierzu dringend benötigt.

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Neuigkeiten

  • Pet 2-18-08-6110-028417

    Einkommensteuer


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.02.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    1. Die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium der Finanzen - als
    Material zu überweisen, soweit es um eine regelmäßige Anpassung der im Inland
    steuerfrei erstattbaren Verpflegungsmehraufwendungen für Berufskraftfahrerinnen
    und Berufskraftfahrer geht,
    2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

    Begründung

    Die Petentin fordert, dass die steuerfreie Verpflegungspauschale bzw. die
    Spesensätze und Übernachtungspauschalen für BerufskraftfahrerInnen und
    Berufskraftfahrer auf ein Maß anzuheben sind, das dem heutigen Kostenaufwand
    entspricht,... weiter

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