Bölge : Almanya

Einkommensteuer - Aufhebung der Benachteiligung der Aktienanlage

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
114 Destekleyici 114 İçinde Almanya

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Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Benachteiligung der Aktienanlage vollständig aufgehoben wird.Nur die Aktienanlage verspricht noch Aussicht auf Rendite sagen die Finanzexperten. Die Politiker reden immer mal wieder von der Notwendigkeit der privaten Altersvorsorge. Warum wird dann die Aktienanlage für den Bürger mit derart vielen Nachteilen befrachtet?

Gerekçe

Dividenden werden am Ausschüttungstag vom Aktienkurs abgezogen, d. h. für den Aktionär liegt ein Gewinn von null vor. Trotzdem muss er die Dividende als Einnahme versteuern.Die Dividende ist die Ausschüttung einer AG nach Steuern, d. h. das Unternehmen hat bereits Steuern auf die Ausschüttung bezahlt. Der Aktionär bezahlt dann noch mal, also ein Fall von Doppelbesteuerung. Muss der deutsche Staat solche Methoden anwenden?Aktienverluste können steuerlich nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Die Dividende zählt aber nach aktuellem Recht nicht zu den Aktiengewinnen. So muss der Anleger regelmäßig Verluste mit Aktien hinnehmen und trotzdem die volle Steuer auf seine Dividenden zahlen. Selbstverständlich kann der Verlust aus Aktiengeschäften auch nicht mit Zinseinkünften steuerlich verrechnet werden. Das wäre ja auch zu schön, wenn sich die Steuern auf Zinseinnahmen aus z. B. einem Baussparvertrag mit den Verlusten mit Aktien reduzieren ließen. Hier soll der Fiskus zu seinem Recht kommen! Ins Grübeln kommt dann Otto Normalverbraucher wenn er feststellen muss, dass Verluste aus Hebelprodukten (z. B. Optionsscheine) sich sehr wohl mit Zinseinnahmen verrechnen lassen. Warum hat sich der Finanzminister solch einen Trick einfallen lassen, zählt doch die Anlage mit gehebelten Finanzprodukten zu den hochspekulativen Investments und ist für die private Altersvorsorge gänzlich ungeeignet? Aktienverluste können nur vorgetragen werden. Theoretisch kann der Steuerzahler Verluste auch rücktragen, faktisch gilt das aber nicht für Aktien. D. h. der Steuerverlauf hängt sozusagen vom Kalender ab. Hat der Anleger im ersten Jahr Glück mit seinen Aktien, zahlt er Steuern auf seine realisierten Kursgewinne. Kommen dann zwei schwierige Jahre mit Verlusten, so hat er diese voll zu tragen. Der Fiskus empfiehlt ihm doch weiter in Aktien zu investieren, denn wenn einmal wieder ein Kursgewinn erreicht wird, kann er die alten Verluste verrechnen, ansonsten bleibt er darauf sitzen. Sind die Verluste evtl. so hoch (Crash oder Betrug), dass der Anleger die Lust auf Aktien verloren hat bzw. keine Geld mehr für solche Investments erübrigen kann, dann hat er eben Pech gehabt. In den guten Jahren Steuern auf seine Gewinne bezahlt und am Ende auf den Verlusten sitzengeblieben. Kann man so etwas Steuer-Recht nennen?

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Haberler

  • Pet 2-19-08-6110-006016 Einkommensteuer

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent möchte die Aufhebung der seiner Ansicht nach bestehenden
    steuerrechtlichen Benachteiligung der Aktienanlage.

    Zur Begründung wird ausgeführt, nur die Aktienanlage verspreche noch Aussicht auf
    Rendite. Auch werde immer wieder von der Notwendigkeit der privaten
    Altersvorsorge gesprochen. Er könne nicht verstehen, warum die Dividende als
    Einnahme versteuert werden müsse, da Dividenden am Ausschüttungstag vom
    Aktienkurs abzogen würden. Auch hätten die Unternehmen bereits vor der
    Ausschüttung Steuern auf... daha ileri

tartışma

Die Dividende wird ja nicht nur zweimal besteuert sondern dreimal, nämlich dann wenn die daraus angesparte Altersversorgung aufgebraucht wird und Aktien (hoffentlich) mit Gewinn verkauft werden MÜSSEN. Dann wird der Kursgewinn, der auch in den wieder angelegten Dividenden enthalten ist, zum dritten Mal besteuert.

Henüz KARŞI argüman yok.

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