Terület: Németország

Einkommensteuer - Befreiung oder niedrigere Besteuerung von elektrischen Dienstwagen

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A petíció címzettje
Deutschen Bundestag
125 Támogató 125 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

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  1. Indított 2015
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.

Änderung der kontraproduktiven pauschalen 1% Listenpreis Besteuerung für elektrische Dienstwagen.Rein elektrische Dienstfahrzeuge müssen von der pauschalen Versteuerung befreit werden. Es darf nicht mehr der Listenpreis zur Besteuerung herangezogen werden. Entweder werden sie als Förderung / Marktanreizprogramm ganz befreit oder pauschal niedriger (gleichwertig von Höhe mit normalen Dienstwagen) besteuert.

Indoklás:

1% Pauschal Versteuerung auf den Listenpreis ist ungerecht und kontraproduktiv.In Deutschland gibt es sehr viele Außendienstler mit Dienstwagen. Viele Firmen würden ihnen gerne E-Fahrzeuge mit großer Reichweite zur Verfügung stellen, denn dadurch hätten sie geringere laufende Kosten. Allerdings muss der auch privat nutzende Mitarbeiter, ihn pauschal mit 1% des Listenpreises versteuern. Im Moment kosten E-Fahrzeuge mit genügend Reichweite für einen Außendienstler in der Anschaffung ca. doppelt bis dreimal so viel im Listenpreis als ein normaler Dienstwagen. Im jährlichen Kostenvergleich, ist das E-Auto ab ca. 30 000 KM/a bereits im Vorteil. Außendienstler fahren in der Regel >30 000 KM/a und bis zu 80 000 KM/a.Ein gutes Mittelklassefahrzeug welches meist eingesetzt wird kostet 30-45.000,- € Listenpreis und ein E-Fahrzeug mit genügend Reichweite ca. 85.000,- € Listenpreis.D.h. wenn sich ein Mitarbeiter konventionell entscheidet, versteuert er im Monat 300-450,- € für sein Dienstfahrzeug. Wenn er sich umweltfreundlich und Kostensparend für die Firma entscheidet, versteuert er im Monat 850,- €. Dabei ist egal, ob das E-Fahrzeug vielleicht als Tageszulassung oder durch eine Förderung auch nur 45.000,- € kostet, denn es wird immer nach dem Listenpreis und nicht nach dem zu Kaufpreis versteuert!Durch die ungerechte Versteuerung, kann die Regierung ihr Ziel von 1 Millionen E-Fahrzeugen bis 2020 verfehlen und die Umwelt wird unnötig belastet. 2014 wurden ca. 1,8 Millionen Firmen- und davon ca. 70% Dienstfahrzeuge zugelassen!D.h. für die Umwelt wäre es extrem im Vorteil, wenn alle Außendienstler nur E-Fahrzeuge fahren würden. Sie ersparten der Umwelt bei unserem derzeitigen Strommix ca. 2855 kg/CO2 und bei Ökostrom ca. 6185 kg /CO2 pro Auto/Jahr und 50 000 km/a.Vorschlag der Änderung:Als Marktanreizprogramm soll die Dienstwagenbesteuerung für E-Fahrzeuge bis 2020 oder nach der 1 Millionsten Zulassung (je nachdem was zuerst erreicht wird) abgeschafft werden. Dadurch können sich E-Fahrzeuge etablieren und durch die Menge preiswerter werden. Unternehmer können sofort Kosten sparen und damit mehr investieren. Arbeitnehmer könnten sich durch die Ersparnis leichter dafür entscheiden und haben mehr Lohn und können damit mehr konsumieren. Deutsche Fahrzeughersteller würden eine Sicherheit in die Weiterentwicklung von rein elektrischen Fahrzeugen erhalten.Sollte dies nicht Beschlussfähig sein, sollten E-Fahrzeuge mit einem maximalen Wert besteuert werden. Dieser Wert sollte der Durchschnittswert alle zugelassenen Dienstfahrzeuge betragen (Schätzungsweise 35.000,- €). Ist das E-Fahrzeug preiswerter, dementsprechend weniger nach der bisherigen Regelung.Dadurch würde der Regierung vermutlich keine Einnahmen verloren gehen aber trotzdem würde sich der E-Fahrzeug Markt vergrößern.Von der Abschaffung bzw. Änderung, würde die Umwelt, der Staat, die Allgemeinheit, der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber profitieren.

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Ùjdonságok

  • Pet 2-18-08-6110-021776

    Einkommensteuer
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.03.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist. Begründung

    Der Petent fordert, dass elektrische Dienstwagen bei der Einkommensteuer ganz
    befreit oder pauschal niedriger besteuert werden.
    Es wird ausgeführt, dass nicht mehr der Listenpreis des Fahrzeugs als
    Besteuerungsgrundlage herangezogen werden dürfe. Eine Lösung könne darin
    bestehen, dass elektrische Dienstfahrzeuge entweder als Fördermaßnahme oder in
    Form eines Marktanzreizprogramms ganz von der Steuer befreit oder pauschal
    niedriger (gleichwertig wie normale Dienstwagen)... további

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