Einkommensteuer - Einhaltung von Doppelbesteuerungsabkommen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
47 Unterstützende 47 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

47 Unterstützende 47 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…dass die deutschen Banken ausländische Quellensteuer in Zukunft nur in der Höhe abführen, die gemäß Doppelbesteuerungsabkommen mit den einzelnen Ländern fällig ist. Falls dies aus bestimmten Gründen nicht möglich sein sollte, beantrage ich dass der Bundestag beschließt, dass bei Einreichung einer Einkommensteuererklärung das Finanzamt die einbehaltene Quellensteuer erstattet und sich die zuviel einbehaltene selbst zurückholt.

Begründung

Kleinaktionäre, die für einzelne ausländische Aktienpositionen Dividenden unter 100 € jährlich erhalten, können sich die Differenz zwischen einbehaltener und anrechenbarer Quellensteuer nicht zurückholen, da die Kosten hierfür höher sind als der zu erstattende Betrag. Selbst bei deutlich höheren Summen machen die Kosten einen hohen Anteil der zu erstattenden Summe aus. Im konkreten Fall einer Dividende von 168,25 € für 100 Aktien wurden mir insgesamt (einschließlich Solidaritätszuschlag) 79,22 € abgezogen, was einem Steuersatz von 47,07 % entspricht. Dieser liegt weit über meinem Spitzensteuersatz. Ich kann mir nicht erklären, warum die Doppelbesteuerungsabkommen Deutschlands mit anderen Ländern in der Praxis nicht eingehalten werden.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 2-17-08-6110-052344Einkommensteuer
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.02.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, dass deutsche Banken in Zukunft nur noch die
    ausländische Quellensteuer abführen, die gemäß Doppelbesteuerungsabkommen
    mit den einzelnen Ländern fällig ist. Falls dies nicht möglich sein sollte, könnte die
    Quellensteuer bei Abgabe der Einkommensteuererklärung von den Finanzämtern
    erstattet werden, die hierfür in Vorlage treten.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, Kleinaktionäre, die für
    einzelne ausländische Aktienpositionen Dividenden unter 100€jährlich erhielten,
    könnten... weiter

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