Einkommensteuer - Ergänzung des § 36 Absatz 2 EStG

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
19 Unterstützende 19 in Deutschland

Der Petition wurde teilweise entsprochen

19 Unterstützende 19 in Deutschland

Der Petition wurde teilweise entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Teilerfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, § 36 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes "Entstehung und Tilgung der Einkommensteuer" um einen 3. Punkt zu ergänzen. Danach würden auf die Einkommensteuer angerechnet, die für den Veranlagungszeitraum entrichteten Monatsbeiträge für gesetzliche Krankenversicherungen, soweit diese die staatliche, für Bezieher von ALG II geleistete monatliche Krankenversicherungspauschale, übersteigen.

Begründung

Die Beiträge zu gesetzlichen Krankenversicherungen, welche die vom Bund für Bezieher von ALG II gezahlte Pauschale (monatlich ca. 100.- Euro) übersteigen, sollen auf die jährliche Einkommensteuer angerechnet werden. Die Nutzung von Krankenversicherungsbeiträgen zur Finanzierung von politisch gewollten Vergünstigungen (hier: niedrige, nicht kostendeckende Krankenversicherungsbeiträge für Bezieher von ALG II) macht die Beiträge zumindest teilweise zu einer versteckten Steuer, die auf die Einkommensteuer der steuerpflichtigen Bürger anrechenbar sein sollte.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 2-19-08-6110-002228 Einkommensteuer

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.11.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Die Petentin möchte eine Ergänzung des § 36 Abs. 2 Einkommensteuergesetz
    erreichen. Als Text soll eingefügt werden: 3. die für den Veranlagungszeitraum
    entrichteten Monatsbeiträge für gesetzliche Krankenversicherungen, soweit diese die
    staatliche, für Bezieher von Arbeitslosengeld II geleistete monatliche
    Krankenversicherungspauschale übersteigen.

    Zur Begründung wird ausgeführt, die Beiträge zu gesetzlichen
    Krankenversicherungen, welche die vom Bund für Bezieher von Arbeitslosengeld II
    (ALG II) gezahlte Pauschale... weiter

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

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