Reģions: Vācija

Einkommensteuer - Freibetrag für die Versteuerung des Sachbezugswertes von Tagesnetzkarten

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Deutschen Bundestag
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  1. Sākās 2013
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…Einfügung § 3 EStG:Ziff. 38a.Tagesnetzkarten der Deutschen Bahn AG für die Freifahrt im Fern- oder Regionalverkehr der im Bahnkonzern beschäftigten Arbeitnehmer, deren Ehe- und Lebenspartnern und deren Kindern, die das 25. Lebensjahr nicht vollendet haben, und Renten- oder Pensionsempfängern, die aus dem Arbeitsrechtsverhältnis mit dem Bahnkonzern ausgeschieden sind, soweit der Wert der gewährten Freifahrten 1 080 EUR im Kalenderjahr nicht übersteigt;

Pamatojums

Mit der Änderung des StVereinfG 2013 (Artikel 1, Ziffer 4), das dem Deutschen Bundestag zur Beschlussfassung vorliegt (17/12197), wird es für die im Bahnkonzern beschäftigten Arbeitnehmer, deren Angehörige und Renten- oder Pensionsempfängern, die aus dem Arbeitsrechtsverhältnis mit dem Bahnkonzern ausgeschieden sind, zu einer voll umfänglichen Versteuerung des Sachbezugswertes der bisher gewährten Tagesnetzkarten der Deutschen Bahn AG für die Freifahrt im Fern- oder Regionalverkehr im Sinne des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG kommen. Die voll umfängliche Versteuerung des Sachbezugswertes der Tagesnetzkarten der Deutschen Bahn AG für die Freifahrt im Fern- oder Regionalverkehr der im Bahnkonzern beschäftigten Arbeitnehmer, deren Ehe- und Lebenspartnern und deren Kindern, die das 25. Lebensjahr nicht vollendet haben, und Renten- oder Pensionsempfängern, die aus dem Arbeitsrechtsverhältnis mit dem Bahnkonzern ausgeschieden sind, ist unbillig. Ein seit der Gründung der Deutschen Reichseisenbahnen (Staatsvertrag vom 1.4.1920 zur Gründung der Deutschen Reichseisenbahnen; RGBl. 1920 I, S 733) und in Fortführung als Sondervermögen des Reiches seit 1937 und bei deren Rechtsnachfolgern, der Deutschen Bundesbahn in der Zeit vom 7.9.1949 bis 1.1.1994 sowie der Deutschen Reichsbahn (mit Befehl Nr. 8 der Transportabteilung der SMAD) bis zum 1.1.1994 und danach dem Bundeseisenbahnvermögen und der Deutschen Bahn AG gewährtes Recht ist die Freifahrt der beschäftigten Eisenbahner, deren Familienangehörigen und der Bahnpensionäre und –rentner. Diese über Jahrzehnte gewährten Freifahrten blieben bisher mit unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen, auch in beide deutschen Staaten, immer steuerfrei. Für die Arbeitnehmer im Bahnkonzern stellt die jahrzehntelange Freifahrtregelung einen Eigentumswert dar, der mit Artikel 14 Abs. 1 GG geschützt ist. Das zur Beschlussfassung dem Deutschen Bundestag vorgelegte StVereinfG 2013 (Artikel 1, Ziffer 4) greift insofern in den Eigentumsschutz des oben genannten Personenkreises ein. Ziel dieser Petition ist es, dem Deutschen Bundestag zu bitten, die Rechtskonformität wieder herzustellen, was durch die vorgeschlagene Ziff. 38a im § 3 des EStG gelingen würde. Ein weiterer Sachvortrag wird durch den Hauptpetent angeboten.

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Jaunumi

  • Pet 2-17-08-6110-048560Einkommensteuer
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.09.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition soll erreicht werden, dass die im Entwurf eines Gesetzes zur weiteren
    Vereinfachung des Steuerrechts 2013 vorgesehene Absenkung der 44-Euro-
    Freigrenze für Sachzuwendungen unterbleibt und eine Steuerbefreiung für
    unentgeltliche oder verbilligte Tagesnetzkarten der Deutschen Bahn AG an im
    Bahnkonzern beschäftigte Arbeitnehmer eingeführt wird.
    Die geforderte Steuerbefreiung für unentgeltliche oder verbilligte Tagesnetzkarten an
    im Bahnkonzern beschäftigte Arbeitnehmer soll 1.080 Euro betragen und sich... vairāk

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