Reģions: Vācija

Einkommensteuer - Gewährung der Steuerklasse III auch für alleinerziehende Mütter/Väter

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Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
604 Atbalstošs 604 iekš Vācija

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  1. Sākās 2019
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die "familienfreundliche" Steuerklasse III auch alleinerziehenden Müttern/Vätern im Rahmen der familienpolitischen Maßnahmen gewährt wird.

Pamatojums

Alleinerziehende (Mütter/Väter) müssen mit ihrem Gehalt nichtverdienende Kinder mitfinanzieren, also allein die Kosten für eine Familie tragen. Das ist heutzutage schwer genug. Die ungünstige Steuerklasse II, die mit dieser Situation veranlagt wird, ist nicht nachvollziehbar. Warum bekommen nicht auch Ein-Eltern-Familien die "familienfreundliche" Steuerklasse III? Wo fängt für Sie eine Familie an? Alleinerziehende müssen Enormes leisten! Sie übernehmen allein sämtliche Aufgaben, die sich in den herkömmlichen Familien oft zwei Menschen teilen. In der Politik sprechen sie mittlerweile doch häufig von 1-Eltern-Familien - denn schließlich sind mittlerweile viele Familien in Deutschland tatsächlich 1-Eltern-Familien, aber steuerlich wird diese Tatsache in keiner Weise berücksichtigt. Dabei ist gerade hier eine Entlastung besonders wichtig! Es ist wesentlich schwieriger, allein Kinder großzuziehen. Deshalb sollte gerade bei Alleinerziehenden eine steuerliche Vergünstigung gewährt werden bzw. Gleichberechtigung mit Familien gelten. Alleinerziehend ist man oft nicht freiwillig! Es kann eine notwendige Trennung wg. Misshandlung/Gewalt in der Ehe sein oder dass auch der Partner verstorben ist.

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Jaunumi

Debates

In der Corona Krise mit Schulschließung müssen Alleinerziehende zusätzlich Betreuungskosten aufwenden, um arbeitsfähig zu bleiben. Kernzeit und Kita Gebühren laufen weiter. Es gibt weder Hilfspakete noch steuerliche Erleichterungen, die das kompensieren. Ich hoffe, dass der Gesetzgeber bei der Umsetzung des Artikels 6 Abs.1 GG zum Schutz der Familie auch Hilfspakete und steuerrechtliche Erleichterungen für berufstätige Alleinerziehende auf den Weg bringt.

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