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Einkommensteuer - Gewährung einer Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 15 EStG (Zuschüsse und Jobtickets)

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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  1. Sākās 2019
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 15 EStG - Zuschüsse und Jobtickets - auch dann zu gewähren, wenn der Erwerb von Jobtickets mittels Gehaltsumwandlung erfolgt.

Pamatojums

Arbeitgeberleistungen - Zuschüsse und Jobtickets - für Fahrten des Arbeitnehmers zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für Fahrten zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet (z. B. Forstgebiet, Werksgelände) oder zu einem vom Arbeitgeber dauerhaft festgelegten Sammelpunkt (z. B. Busdepot, Fährhafen) gehören nach derzeitiger Rechtslage zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Solche Leistungen waren vor 2004 vollkommen steuerfrei. Es können die Leistungen allenfalls vom Arbeitgeber mit 15 % pauschal versteuert werden (§ 40 Abs. 2 Satz 2 EStG), Jobtickets bis 44 EUR monatlich steuerfrei bleiben (kleine Sachbezugsfreigrenze gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG), für Mitarbeiter von Verkehrsunternehmen bis zu 1.080 EUR steuerfrei bleiben (Personalrabatt gemäß § 8 Abs. 3 EStG).Zum 01.01.2019 wurde mit dem "Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" eine Steuervergünstigung eingeführt: Es bleiben Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Fahrten zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet oder zu einem vom Arbeitgeber dauerhaft festgelegten Sammelpunkt mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr in vollem Umfang steuerfrei und sozialversicherungsfrei (§ 3 Nr. 15 EStG 2019). Damit werden verstärkte Anreize geschaffen, zum umweltfreundlicheren ÖPNV zu wechseln und damit die Einhaltung der Klimaschutzziele durch die Lenkungsfunktion des Fiskalrechts zu flankieren.Allerdings gilt die Steuerfreiheit nicht für Arbeitgeberleistungen (Jobtickets/Zuschüsse), die durch Gehaltsumwandlung finanziert werden, da nur "zusätzliche Leistungen" zum Gehalt begünstigt werden. Der Arbeitgeber muss also zwingend Geld zuzuzahlen. Da dies nicht alle Arbeitgeber können oder wollen, kann die Lenkungswirkung nicht eintreten.Es kommt jedoch auch zu dem zusätzlichen Effekt, dass bislang Arbeitgeber mit dem ÖPNV Rahmenabkommen geschlossen haben, damit deren Mitarbeiter günstiger Jobtickets erwerben können. Die ÖPNV-Unternehmen wandeln nun ihr Angebot von den Rahmenabkommen um auf die steuerbegünstigten Jobtickets nach § 3 Nr. 15 EStG. Damit fallen die alten Jobtickets weg. Neue gibt es nur, wenn der Arbeitgeber etwas zuzahlt. Tut er dies eben nicht, dann werden die Jobtickets nicht mehr erwerbbar, sondern nur die teureren normalen Tickets. Die Lenkungswirkung verkehrt sich in das Gegenteil. Das ist schädlich.Eine Lösung wäre zwar, dass die Arbeitnehmer mittels Gehaltsumwandlung die Jobtickets bezahlen, doch der Gesetzgeber hat diesen Weg nicht begünstigt. Daher ist es das Ziel der Petition, diesen Weg ebenfalls zu begünstigen, damit die Lenkungswirkung erhalten bleibt.

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