Rajon : Gjermania

Einkommensteuer - Gleichbehandlung der Arbeitnehmer und Selbständigen beim Abzug der entstehenden Fahrtkosten

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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  1. Filluar 2016
  2. Mbledhja mbaroi
  3. Paraqitur
  4. Dialog
  5. I përfunduar

Kjo është një kërkesë në internet des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass für Berufspendler mit größeren Fahrstrecken (ab 25 KM einfache Entfernung) die Kilometerpauschale wahlweise durch eine Teilabschreibung der Fahrzeugkosten ersetzt werden kann. Hierdurch wird eine Gleichstellung zu Unternehmen und Selbständigen erreicht und das Vielpendeln als unverzichtbare Grundlage für den Erhalt des Arbeistplatzes anerkannt.

arsye

Als Berufspendler ist das Fahrzeug für viele eine unverzichtbare Grundlage zur Erhalt des Arbeitsplatzes. Damit ist die gleiche Voraussetzung wie für Unternehmen gegeben. Gerade durch die immer mehr geforderte Mobilität (wechselnde Arbeitsplätze) und die geforderte Flexibilität in den Arbeitszeiten ist die Nutzung gerade im Anschlussverkehr beinahe nicht möglich. Flexibilität der Arbeitszeit bedeutet im realen Arbeitsalltag, dass die Chefs die Zeiten vorgeben und kein geregeltes Ende mehr gewährleistet ist. Dies ist auch an den ständig anwachsenden Überstunden in allen Branchen zu erkennen.Vielerorts kann die Strecke Wohnung zur Arbeitsstätte auch bei geregelten Arbeitszeiten nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden oder der zeitliche Aufwand steht in keinem Verhältnis. Gerade der zeitliche Aufwand ist im Zusammenhang mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch kritisch zu sehen. Gleichzeitig deckt aber die Kilometerpauschale nur bei Geringpendlern tatsächlich den Kostenaufwand für das Fahrzeug. Bei Vielpendlern ist neben den Spritkosten auch der Verschleiß deutlich höher. Dies bedeutet, häufiger Inspektionen und Wartungen und deutlich häufigere Fahrzeugersatzbeschaffung. Weiterhin sind die Versicherungen ebenfalls erheblich teurer. Das die Arbeitswege immer länger werden, liegt zu einem guten Teil auch an den explodierenden Mieten in den Ballungscentren. Somit haben viele Berufstätige die Wahl zwischen hohen Mieten oder hohen Fahrtkosten. Es sind also keine freiwilligen oder einfach selbständig zu beeinflussende Kosten, sondern unmittelbar und unvermeidbar mit dem Beruf entstehende Kosten. Damit wäre einen Abschreibungsmöglichkeit eines Teils der Fahrzeugkosten anstelle der KM-Pauschale eine fairere Behandlung und Gleichstellung mit Unternehmen, die diese Kosten ja als Betriebskosten geltend machen können. Letztlich würde diese Form der steuerlichen Bewertung bei den Pendlern auch zu mehr Verkehrssicherheit führen, da mit den höheren Erstattung qualitativ bessere, weil neuere Fahrzeuge schneller beschafft werden könnten. Ebenso könnte die E-Mobilität schneller Einzug halten, da diese Mobilität gerade für Pendler sehr interessant ist. Stehen mehr persönliche Mittel durch die höhere steuerliche Berücksichtigung zur Verfügung, werden sich sicherlich mehr Fahrer für die umweltschonende E-Mobilität entscheiden. Das aktuelle Förderprogramm ist keine echte Alternative oder Anreiz, wie man an der Wenignutzung erkennen kann.

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lajm

  • Pet 2-18-08-6110-037565Einkommensteuer
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.06.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der Petent möchte erreichen, dass Berufspendlern mit einer Fahrstrecke ab
    25 Kilometern ein Wahlrecht eingeräumt wird, zwischen der Entfernungspauschale
    oder einer Teilabschreibung der Fahrzeugkosten zu entscheiden.
    Zur Begründung wird ausgeführt, dass damit der immer stärker geforderten räumlichen
    Flexibilität der Beschäftigten Rechnung getragen würde. Zudem würden dadurch
    Arbeitnehmer und Selbstständige bei dem Abzug der ihnen entstehenden Fahrtkosten
    gleich behandelt.
    Die Petition wurde auf der Internetseite des... më tutje

Asnjë PRO argument ende.

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