Einkommensteuer - Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter anpassen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
44 Unterstützende 44 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

44 Unterstützende 44 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter anpassen

Begründung

Ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) ist im EinkommensteuerrechtDeutschlands gemäß § 6 Abs. 2 des Einkommensteuergesetz (EStG) ein selbständig nutzbarer Gegenstand mit Nettoanschaffungs- oder Herstellungskosten von bis zu 1000 Euro. Die Sofortabschreibungsgrenze liegt bei 410 Euro. Das heißt, eine Firma kann kleine Ausgaben bis 410 Euro direkt als Kosten im gleichen Jahr geltend machen und muss sie nicht auf mehrere Jahre verteilt abschreiben.Die Sofortabschreibungsgrenze von GWGs lag im Jahr 2000 bei 800 DM. Heute liegt sie bei 410 Euro, was quasi nur nach Euro umgerechnet, aber nie angepasst wurde.Diese Grenze sollte im Laufe der Zeit angehoben werden, um Sie an Preissteigerungen anzupassen. Die 3 Grenzen von aktuell 150, 410 und 1000 Euro könnten daher alle paar Jahre erhöht werden. Zum Beispiel auf 200, 600 und 1200 Euro.Das würde verhindern, dass GWGs, die früher direkt abschreibbar waren durch Preissteigerungen in Folgejahren abgeschrieben werden müssten.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 2-18-08-6110-036778 Einkommensteuer

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.04.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

    Begründung

    Der Petent möchte erreichen, dass die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter an
    die Preissteigerungen angepasst werden.

    Zur Begründung wird vorgetragen, dass die Sofortabschreibungsgrenze für
    geringwertige Wirtschaftsgüter immer noch den Stand des Jahres 2000 hat. Mit der
    Anpassung würde erreicht werden, dass derartige Wirtschaftsgüter jährlich als Kosten
    geltend gemacht werden könnten und nicht auf mehrere Jahre verteilt abgeschrieben
    werden müssten.

    Die Petition wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages... weiter

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