Région: Allemagne

Einkommensteuer - Keine Steuerbefreiung für Veräußerungsgewinne aus Immobilien

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
98 Soutien 98 en Allemagne

Le processus de pétition est terminé

98 Soutien 98 en Allemagne

Le processus de pétition est terminé

  1. Lancé 2019
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

Der Bundestag möge beschließen, dass Veräußerungsgewinne aus Immobilien nicht mehr steuerfrei sind, auch wenn die Immobilie länger als 10 Jahre gehalten wurde (siehe § 23 EStG). Hiervon sollten nur selbstgenutzte Immobilien ausgenommen sein.

Raison

  1. Eindämmung der Spekulation auf dem Immobilienmarkt. Viele Investoren kaufen derzeit nicht mit dem Ziel eine nachhaltigen Bewirtschaftung der Immobilie, sondern spekulieren auf weiter stark steigende Preise und den daraus resultierenden, steuerfreien Gewinn, den sie nach 10 Jahren einstreichen können. Dies treibt die Kaufpreise (und Mieten) weiter nach oben und führt zu Übertreibungen, ggf. sogar Blasen, auf den Märkten. Steigende Kaufpreise verdrängen dabei Käufer für eigengenutzte Immobilien vom Markt (die Wohnungen/Häuser werden einfach unerschwinglich bzw. das Erschwinglichkeits-Verhältnis Kaufen/Mieten verlagert sich immer weiter zur Miete). Der Markt wird dadurch zunehmend von Investoren dominiert, Wohnungseigentum zur Selbstnutzung verdrängt und Vermögenswerte weiter bei den reichen Bevölkerungsteilen konzentriert.2. Immobilien als Geldanlage werden ausschließlich von den wohlhabenden Bevölkerungsschichten erworben, so dass hier eine zusätzliche Besteuerung einen Beitrag zur Steuergerechtigkeit/leistungsgerechten Besteuerung wäre. Es würde auch keiner finanziell überfordert, da die Steuer kalkulierbar anfällt und das Geld für die Steuerzahlung naturgemäß aus dem Verkauf gerade vorhanden ist (ganz im Gegenteil zu einer Vermögenssteuer). 3. Bei den derzeitigen Wertsteigerungen der Immobilien und bei den Steuersätzen der Verkäufer werden erhebliche Steuermehreinnahmen zugunsten der Allgemeinheit entstehen.4. Die Änderung sollte gesetzes-technisch einfach zu regeln sein und es würde wenig Umgehungstatbestände geben.

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