Einkommensteuer - Keine steuerliche Einstufung von freiwilligen Arbeitgeberleistungen (Zusatzkrankenversicherung) als Sachbezug

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
31 Unterstützende 31 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

31 Unterstützende 31 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass freiwillige Arbeitgeberleistungen für eine zusätzliche betriebliche Krankenversicherung zur Absicherung und zu Gunsten des Arbeitnehmers steuerrechtlich nicht als Sachbezug betrachtet werden.Weder beim Arbeitnehmer noch beim Arbeitgeber sollen freiwillige betriebliche Leistungen für eine betriebliche Krankenversicherung zu einer steuerlichen Abgabenlast führen.

Begründung

Es ist nicht nachvollziehbar, dass freiwillige Arbeitgeberleistungen für eine zusätzliche betriebliche Krankenversicherung zur Absicherung und zu Gunsten des Arbeitnehmers als Sachbezug mit keinerlei Freibeträgen/Freigrenzen gewertet werden und damit einer Abgabenlast beim Arbeitnehmer und/oder Arbeitgeber unterworfen werden. Aktivitäten und Initiativen von Arbeitgebern, die Arbeitnehmer neben der gesetzlichen Krankenversicherung mit zusätzlichen betrieblichen Krankenversicherungsleistungen versorgen wollen, sollen gefördert und nicht mit Steuern belastet werden."

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 2-19-08-6110-000410 Einkommensteuer

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 31.01.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition soll erreicht werden, dass freiwillige Arbeitgeberleistungen für eine
    zusätzliche betriebliche Krankenversicherung zur Absicherung und zu Gunsten des
    Arbeitnehmers weder steuer- noch sozialversicherungsrechtlich als Sachbezug
    betrachtet, sondern als steuerbefreit behandelt werden.

    Zur Begründung wird ausgeführt, es sei nicht nachvollziehbar, dass freiwillige
    Arbeitgeberleistungen für eine zusätzliche betriebliche Krankenversicherung als
    Sachbezug und ohne Freibetrag/Freigrenzen betrachtet würden.... weiter

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