Regione: Germania

Einkommensteuer - Neuregelung der Berechnung des geldwerten Vorteils bei privater Dienstwagennutzung

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutschen Bundestag
93 Supporto 93 in Germania

La petizione è stata respinta

93 Supporto 93 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2013
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge die Berechnung des geldwerten Vorteils bei privat genutzten Firmenwagen neuregeln. Insbesondere ist die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel dem Dienstwagen gleichzustellen.

Motivazioni:

Mitarbeiter im Außendienst benötigen zur Ausübung Ihre Tätigkeit häufig einen Firmenwagen, der auch privat genutzt werden darf.Bei privater Nutzung dieser Fahrzeuge ist der geldwerte Vorteil zu versteuern. Bei Berechnung des geldwerten Vorteils nach der Fahrtenbuch Methode führt jede Dienstreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln (z. B. Bahn), anstelle des Dienstwagens, zu einem höheren Anteil der privat gefahrenen km, und in Folge zu einem höheren geldwerten Vorteil und steuerlicher Mehrbelastung des Arbeitnehmers.Die Regelung führt in der Praxis dazu, dass Arbeitnehmer für Dienstreisen ausschließlich den PKW nutzen, auch wenn öffentliche Verkehrsmittel schneller und günstiger sind. Die steuerliche Mehrbelastung von Arbeitnehmern bei Nutzung von Bus und Bahn bei Dienstreisen ist weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll und sollte umgehend geändert werden.

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Novità

  • Pet 2-17-08-6110-049789Einkommensteuer
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 20.02.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, die Modalitäten der Berechnung des geldwerten
    Vorteils bei privat genutzten Firmenwagen neu zu regeln und dabei insbesondere die
    Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel der Nutzung eines Dienstwagen gleichzustellen.
    Zur Begründung wird ausgeführt, Mitarbeiter im Außendienst benötigten zur
    Ausübung ihrer Tätigkeit häufig einen Firmenwagen, der auch privat genutzt werden
    dürfe. Bei der privaten Nutzung solcher Fahrzeuge sei der geldwerte Vorteil zu
    versteuern. Bei der Berechnung des geldwerten... avanti

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