Einkommensteuer - Rückwirkende Berücksichtigung von Verlusten (durch Betrug) aus Kapitalvermögen/Wiederherstellung der Steuergerechtigkeit

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
32 Unterstützende 32 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

32 Unterstützende 32 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass im Einkommensteuergesetz die Verluste aus Kapitalvermögen, die durch Betrug (z. B. Schneeballsystem) entstanden sind, auch rückwirkend berücksichtigt werden, um die Steuergerechtigkeit wiederherzustellen.

Begründung

Durch die sogenannte „Novation“ wird unterstellt, dass Anleger bei einem im Nachhinein als Schneeballsystem festgestellten Konstrukt vom Betrüger ausgewiesene Erträge als Tatsache angenommen hätten. Deshalb sollen Steuern auf diese Einnahmen abgeführt werden.Wenn dies unterstellt wird, muss auch angenommen werden, dass der Anleger ebenso davon ausgehen können musste, dass die bestehende Rechtslage Beachtung findet.Da seit 2009 der Steuerabzug auf Kapitaleinkünfte durch eine Abgeltungssteuer erhoben wird, konnten sich die Anleger also ebenso wie auf das Vorhandensein angeblicher Gewinne auch auf eine ordnungsgemäße Versteuerung durch ein Finanzinstitut, bei dem die Erträge erwirtschaftet worden sein sollen, verlassen.Dass ein solcher Steuerabzug nicht erhoben werden konnte, da keine Geldanlagen durch den Betrüger getätigt wurden, ist dem Anleger nicht nachträglich anzulasten.Um Anleger, die nachweislich einem Betrug aufgesessen sind, nicht nachträglich zusätzlich zum Kapitalverlust auch noch mit Steuern und Verzinsung auf real nie existierende Gewinne zu belasten, muss die Gesetzgebung entsprechend angepasst werden.

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