Einkommensteuer - Steuerfreiheit für Pflichtbeiträge zur Renten- und Krankenversicherung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
201 Unterstützende 201 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

201 Unterstützende 201 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…Pflichtbeiträge zur Renten- und Krankenversicherung sind generell steuerfreies Einkommen, d.h. bei der Ermittlung des steuerfreien Einkommens findet generell ein Abzug der Pflichtversicherungen zu Renten- und Kranken- und Pflegeversicherung sowie Arbeitslosenversicherung statt, wobei Pflichtbeitrag zur Krankversicherung auch Beiträge zur Zahlung eines Krankengeldes für den Fall fehlender Lohnfortzahlung bei Selbsständigen ist.

Begründung

Höherverdienern und Selbstständigen werden im Rahmen der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens nicht sämtliche Pflichtbeiträge berücksichtigt, obwohl diese für den gleichen Versicherungsschutz wie ein Durchschnittsverdiener nicht nur höhere Beiträge erbringen müssen, sondern auch in Ermangelung von Lohnfortzahlung bei Urlaub und Krankheit keine Ausgleichzahlungen erhalten. Damit ist der Besserverdienende und der Selbstständige bereits verpflichtet, Einkommenssteuern zu leisten, ohne dass ihm der Grundsteuerfreibetrag verbleibt.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 2-17-08-6110-052338Einkommensteuer
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.06.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, dass Pflichtbeiträge zur Kranken-, Pflege- und
    Rentenversicherung generell steuerlich freigestellt werden. Dabei sollen auch
    Beiträge zur Zahlung eines Krankengeldes für den Fall fehlender Lohnfortzahlung bei
    Selbstständigen als Pflichtbeiträge zur Krankenversicherung gelten.
    Zur Begründung trägt die Petentin im Wesentlichen vor, bei Besserverdienenden und
    Selbstständigen würden im Rahmen der Ermittlung des zu versteuernden
    Einkommens nicht sämtliche Pflichtbeiträge berücksichtigt,... weiter

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