Bölge : Almanya

Einkommensteuer - Steuerfreistellung für abhängig Beschäftigte auf Basis des Mindestlohns /steuereinnahmenneutrale Anpassung

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
111 Destekleyici 111 İçinde Almanya

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Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Beschäftigte auf Basis des Mindestlohns effektiv steuerfreigestellt werden. Hierzu sollte der Grundfreibetrag an den Mindestlohn gekoppelt und der Spitzensteuersatz so modifiziert werden, dass die Anpassung insgesamt steuereinnahmenneutral bleibt.

Gerekçe

In Deutschland gilt seit dem 1.1.2015 ein flächendeckender Mindestlohn. Mit dem "Gesetz zur Regelung eines allgemein Mindestlohns" (MiLoG) wurde der gesetzliche Rahmen geschaffen, wonach grundsätzlich alle abhängig Beschäftigten Anspruch auf einen gesetzlichen Mindestlohn von zuletzt 8,84 Euro brutto pro Zeitstunde haben. Dies ergibt ein Monatsgehalt von 1532 Euro, bei einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden, oder 18384 Euro Bruttojahreseinkommen. Kritiker bemängeln u. a. das zu geringe Niveau des Mindestlohns. "Ein Gehalt auf Mindestlohnniveau reicht auch nach 45 Beitragsjahren nicht für eine Rente oberhalb der Grundsicherung. Vielmehr müsste der Stundenlohn dafür bei 11,68 Euro liegen, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken hervorgeht." Gleichzeitig mahnt die Bundesregierung aber - spätestens mit der Einführung der Riester-Rente - die private Altersvorsorge zur Vermeidung von Altersarmut an. Dies wird zukünftig um so bedeutender, als das Rentenniveau kontinuierlich sinkt. Es ist somit evident, dass für die Gruppe der arbeitenden Bevölkerung, die per Gesetz vor unfairen Beschäftigungsverhältnissen mittels Mindestlohn geschützt werden soll, gerade die Barmittel fehlen, um zusätzlich in die private Altersversorgung zu investieren. Erschwerend kommt hinzu, dass gerade bei dieser Beschäftigungsgruppe von einer erhöhten Wahrscheinlichkeit der Unterbrechung der Mindestlohnbeschäftigung durch Zeiten der Arbeitslosigkeit ausgegangen werden kann.Im Sinne der Fairness ist damit auch zu fragen, ob Mindestlöhner dann nicht auch zumindest von der Lohnsteuer (und zwar unabhängig von der Steuerklasse) insgesamt freizustellen sind. Wer die noch gesetzlich zulässige Gehaltsuntergrenze in einem regulären, prekären Beschäftigungsverhältnis "erreicht" hat, sollte dann nicht noch besteuert werden! Durch Beitragsleistung in die Sozialversicherungen sollten für diese sozial Schwachen die finanziellen Pflichten gegenüber dem Gemeinwohl erbracht sein. Aus dieser Logik ergebe sich nun eine einfache und logische "Sozialvertragsformel" für die Anpassung der Steuerprogressionskurve: 1) Grundfreibetrag = Regel-Bruttojahreseinkommen auf Mindestlohnniveau; 2) dem gemäß Verschiebung der Gesamtkurve hin zu höheren Einkünften. 3) Ermittlung der durch die Anpassungen 1) und 2) zu prognostizierenden Steuerausfälle und 4) Anpassung des Spitzensteuersatzes zwecks Gegenfinanzierung. (Die durch diese Maßnahme erhöhten Nettoeinkünfte eines Mindestlöhners reichen weiterhin nicht aus, die oben angesprochene Finanzierungslücke bzgl. Altersversorgung zu decken. Sie stellt aber ein wichtigen Schritt in Richtung transparente und faire Umverteilung von Volksvermögen dar.)

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