Einkommensteuer - Steuerliche Absetzbarkeit von Arzt- und Tierarztrechnungen entsprechend den Handwerkerrechnungen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
37 Unterstützende 37 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

37 Unterstützende 37 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen dass Arztrechnungen und Tierarztrechnungen, entsprechend den Handwerkerrechnungen, steuerlich absetzbar sind.

Begründung

Der Handwerker repariert mein Haus, der Arzt meinen Körper oder den meiner Haustiere. Bei Handwerkerrechnungen sind die Lohnkosten steuerlich absetzbar. Ich sehe keinen Grund, warum die Dienstleistung des Handwerkers steuerlich anders behandelt werden soll wie die des Arztes. Beide tun was für mich, in meinem Auftrag, und werden von mir dafür bezahlt. Bereits jetzt lassen sich Tierarztrechnungen für die Behandlung von Nutztieren (auch z. B. Blindenhunde) absetzen, die anderer Tiere allerdings nicht. Dabei haben viele Haustiere auch den Nutzen dass sie dem Besitzer "einfach gut tun". Hat zwar keinen wirtschaftlichen Nutzen, ist aber therapeutisch durchaus wertvoll.

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