Rajon : Gjermania

Einkommensteuer - Steuerliche Behandlung von Jobtickets

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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  1. Filluar 2018
  2. Mbledhja mbaroi
  3. Paraqitur
  4. Dialog
  5. I përfunduar

Kjo është një kërkesë në internet des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass vom Arbeitgeber an Arbeitnehmer überlassene Jobtickets für die Nutzung im ÖPNV nicht mehr als Sachbezug im steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Sinne gelten und auch grundsätzlich, weder beim Arbeitnehmer, noch beim Arbeitgeber zu einer Abgabenlast führen. Gegebenenfalls soll es einen ausreichenden Freibetrag geben, der eine Vergabe von Jobtickets von Arbeitgebern an Arbeitnehmern abgabenfrei, auf beiden Seiten, möglich macht.

arsye

Es ist nicht nachvollziehbar, dass freiwillige Arbeitgeberleistungen in Form von Überlassung oder Kostenübernahme von Jobtickets an Arbeitnehmer nicht steuer– und sozialversicherungsfrei, sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf Arbeitgeberseite, erfolgen kann. Die durch die Steuergesetzgebung und die oberste Finanzverwaltung geschaffenen Möglichkeiten eines steuerfreien Sachbezugs für ein Jobticket sind dem Grunde nach, der Verfahrensart und insbesondere der Höhe nach nicht mehr angemessen. Der in Frage kommende Freibetrag für einen Sachbezug in Höhe von derzeit 44 € ist zu niedrig, da Monatstickets in der Regel teils deutlich über diesem Betrag liegen und darüber hinaus, auch etwaige andere Sachbezugsleistungen angerechnet werden. Auch, dass die derzeitige Sachbezugsgrenze von 44 € für die Überlassung eines Jobtickets nicht, auch nicht ausnahmsweise, auf eine Jahresgrenze für die Anschaffung eines Jahresjobtickets hochgerechnet werden kann, ist nicht nachvollziehbar. Viele Verkehrsunternehmen bieten ja gerade deutliche Vergünstigungen bei der Anschaffung einer Jahresfahrkarte an.Das gleiche gilt auch für die Möglichkeit, einer pauschalen Besteuerung des Arbeitgebers, bei der 15 Prozentpunkte unangemessen hoch sind.Die freiwillige Überlassung von sog. Jobtickets oder deren Kostenübernahme von Arbeitgebern an Arbeitnehmer sollen gefördert und nicht mit Steuern- und Sozialversicherungsbeiträgen belastet werden.Sofern eine Begrenzung der Steuer– und Sozialversicherungsfreiheit dieser freiwilligen Arbeitgeberleistung, aus anderen, derzeit nicht erkennbaren Gründen geboten scheint, so ist eine ausreichende Freigrenze oder ein Freibetrag zu schaffen.Ggfs. ergibt sich dieser „angemessene Freibetrag oder die Freigrenze“ aus den monatlichen und jährlichen Kosten eines Jobtickets, für die Nutzung von ÖPNV zwischen dem Wohnort des Arbeitnehmers und der Arbeitsstätte.Als Nachweis dienen die Preisinformationen der in diesem Bereich liegenden Verkehrsunternehmen.

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