Región: Alemania

Einkommensteuer - Versteuerung des geldwerten Vorteils während des Reservistendienstes

Peticionario no público.
Petición a.
Deutschen Bundestag
357 Apoyo 357 En. Alemania

No se aceptó la petición.

357 Apoyo 357 En. Alemania

No se aceptó la petición.

  1. Iniciado 2012
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...die geldwerter Vorteilsbesteuerung für Reservistendienst ab 2013 zu stoppen.

Razones.

Ab 2013 muss bei einem Reservistendienst (früher Wehrübung) für Teilnahme an Truppenküche und Unterkunft in der Kaserne durch den betroffenen Reservisten eine geldwerter Vorteilbesteuerung durchgeführt werden. Die geldwerter Vorteilsreglung betrifft Leistungen und Mehrwert für einen Steuerpflichtigen, bei denen er offensichtlich einen Vorteil hat bei der Nutzung . Bestes und häufigstes Beispiel dafür ist die Privatnutzung eines Dienst-Kfz. Der Betroffene spart sich Privatkosten, und hat so einen Mehrwert, und wird dementsprechend steuerlich belastet. Im Falle der Nutzung der Unterkunft der Kaserne und der Truppenküche kann man von keinem ersichtlichen Mehrwert sprechen. Zum einen handelt es sich hier nicht um Leistungen, die das Niveau einer zivilen Verköstigung und Übernachtungsgelegenheit haben. Außerdem laufen bei jedem Reservisten die Kosten für die Privatwohnung weiter. Wäre nun eine Wehrsoldentschädigung in angemessener Höhe gegeben, könnte man argumentieren, dass der Reservist nun über ausreichende finanzielle Vergütungen verfügt, um diese Steuer zu entrichten. In manchen Fällen wird es in der Zukunft so sein, dass Reservisten sogar noch Geld aufbringen,um einen Reservedienst zu leisten. Dies kann nicht sein! Für einen Dienst für den Staat, wo der Betroffene Freizeit,Familienleben, in vielen Fällen auch seinen Urlaub opfert, darf er steuerlich nicht benachteiligt werden.

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Noticias

  • Pet 2-17-08-6110-039849Einkommensteuer
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.06.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
    Begründung
    Mit der Petition soll erreicht werden, dass Unterkunft, Verpflegung und
    Reisekostenzuschüsse für Reservisten der Bundeswehr während eines
    Reservistendienstes nicht als geldwerte Vorteile besteuert werden.
    Zur Begründung wird ausgeführt, die Regelung zum geldwerten Vorteil betreffe
    Leistungen und Mehrwert für einen Steuerpflichtigen, bei dem dieser offensichtlich
    einen Vorteil bei der Nutzung besitze. Bestes und häufigstes Beispiel hierfür sei die
    private Nutzung eines dienstlichen Kraftfahrzeugs. Der Betroffene erspare sich
    Privatkosten... Más.

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