Kraj : Německo

Einkommensteuer - Vollständige Absetzbarkeit der Kosten für Kindertagesstätten (Kitakosten) als Werbungskosten

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Kosten für die Kindertagesstätte (Kitakosten) in voller Höhe bei den Werbungskosten absetzbar sind und nicht nur zu 2/3 und max. in Höhe von 4.000 Euro p. a. anerkannt werden.

Odůvodnění

Kitakosten sind ja nur bis 2/3 und max. 4000 Euro p.a. absetzbar bei der Steuer. Nun ist die Realität vieler Mütter mit guten Jobs, dass sie Schwierigkeiten haben, einen Kitaplatz zu finden und dann – um beim Job verlässlich zu sein – auf eine private oder halb-staatliche Kita ausweichen, die entsprechend teuer, aber verlässlich und vorallendingen verfügbar ist. Die Kosten können tatsächlich auch um die 1000 Euro pro Monat sein.Da die Kitakosten nun wirklich beruflich definiert sind und damit exakt der Definition von Werbekosten entsprechen, ist eine Begrenzung ungerecht und unbegründet. Nachweisbar sind die Kosten ja auch exakt.

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