Piirkond : Saksamaa

Einrichtung einer/eines Antidiskriminerungsbeauftragten in jeder Bundesbehörde für Bundesbehördenmitarbeiter

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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  1. Algatatud 2020
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  5. Otsus

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Der Deutsche Bundestag möge eine/n Antidiskriminerungsbeauftragte/n in jeder Bundesbehörde für Bundesbehördenmitarbeiter beschließen.

Selgitus

In der Bundesrepublik Deutschland leben Menschen verschiedener Herkunft. Die Aufgabe jedes Behördenmitarbeiters ist es die Rechte des Bürgers zu gewährleisten. Jede/r Bundesbürger/in hat mittlerweile die Möglichkeit sich an die Antidiskriminierungsstelle zu wenden, wenn ihr/m eine Diskriminierung widerfährt oder es öffentlichkeitswirksam darzustellen. Den Mitarbeitern sollte eine Person zur Verfügung stehen, die die Gebräuche und die Abläufe jener Behörde kennt, für Diskriminierungsfälle geschult ist und einem mit Rat und Tat zur Seite steht. Nur so kann eine professionelle Hilfe gewährleistet werden und die Hürde des Ansprechens ist niedriger. Als positives Beispiel ist hier die Gleichstellungsbeauftragte anzusehen. Sie gewährleistet eine Gleichbehandlung von Mann und Frau. Gleichzeitig ist sie eine Ansprechpartnerin jeder Mitarbeiterin, die wegen ihres Geschlechts benachteiligt wird.Somit ist es erforderlich, dass ein/e Antidikriminierungsbeauftragte/r eingerichtet wird, damit der/die Betroffene in Fällen von Rassismus o.Ä., in denen sich die Vorgesetzten und der Personalrat der Sache nicht annehmen, nicht schutzlos ist.

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