Regione: Vokietija

Einrichtung einer unabhängigen zentralen Beschwerdestelle für Wohnungseigentümer

Pareiškėjas nėra viešas
Peticija adresuota
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
12 12 in Vokietija

Peticija pabaigta

12 12 in Vokietija

Peticija pabaigta

  1. Pradėta 2020
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Baigta

Tai internetinė peticija des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird die Einrichtung einer unabhängigen zentralen Beschwerdestelle für Wohnungseigentümer gegenüber Wohnungs- und Immobilienverwaltern nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG-Verwalter) gefordert, die - ausgestattet mit ensprechenden Kompetenzen und anhand transparenter Kriterien - auch Auflagen bei berechtigten Beschwerden gegenüber WEG-Verwaltern aussprechen kann.

Priežastis

Durch den zentralen Charakter soll sichergestellt werden, dass häufige, jedoch gerechtfertigte Beschwerden, mit Bezug zu bestimmten WEG-Verwaltern bzw. Immobillienverwaltungsgesellschaften durch die Sammlung an einer zentralen Stelle bekannt und registriert werden. Auf diese Weise können bei massiven und/oder wiederholten Verstößen, z.B. gegen den Grundsatz ordnungsgemäßer Verwaltung oder ähnlich gelagerten Fällen, entsprechende Konsequenzen gegenüber WEG-Verwaltern oder -verwaltungsgesellschaften eingeleitet werden.Die Einführung einer „Qualitätsampel“ für WEG-Verwalter ist zu prüfen. Wie die einschlägige Erfahrung zeigt, sind eigenwillige bzw. willkürliche Auslegungen von WEG oder Teilungserklärungen durch WEG-Verwalter keine Seltenheit. Ebenso das Verschleppen von bereits getroffenen Beschlüssen, z.B. hinsichtlich notwendiger Instandsetzungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen. Dennoch haben solche Streitfragen in den meisten Fällen nicht den Stellenwert, einen Rechtsstreit anzustrengen (Aufwand/Nutzen) oder erfordern aufgrund von einzuhaltenden Fristen eine rasche Klärung. Darüber hinaus kann oder will (Aufwand!) oftmals die Mehrheit einer Eigentümergemeinschaft die fehlende Kompetenz der Verwaltung nicht wahrnehmen oder interessiert sich schlicht nicht dafür, inwieweit der Wert bzw. die Bausubstanz des gemeinschaftlichen Eigentums erhalten wird. Der verbleibende Teil der Eigentümergemeinschaft hat es somit schwer, einen solchen Verwalter abzusetzen oder zumindest abzumahnen, da in beiden Fällen eine Stimmenmehrheit zustande kommen muss – vorausgesetzt in Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung ist nichts anderes geregelt. Eine zentrale Beschwerdestelle – z.B. analog der Bundesnetzagentur, jedoch selbstverständlich im Verhältnis und Umfang an die Bedarfe des WEG angepasst – ist daher notwendig: Die Bewertungen von Verwaltern im Internet sowie Beispielgeschichten aus Vorträgen einschlägiger Verbände lassen einen immensen Bedarf an einer solchen Beschwerdestelle erkennen – bei einem Bestand an Eigentumswohnungen in Deutschland von ca. 10 Millionen (bereits im Jahr 2015; Angabe entnommen aus: von Hauff/Musielack, Das große Verwalterhandbuch, Haufe-Verlag, 2017). Diese Beschwerdestelle sollte idealerweise mit entsprechenden Ressourcen und Kompetenzen ausgestattet sein, die es anhand klarer und transparenter Kriterien erlauben, in gerechtfertigten Fällen (!) Auflagen an die WEG-Verwalter auszusprechen. Dies sollte auch im Interesse aller professionell und kompetent agierenden WEG-Verwalter sein!

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