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Einrichtung eines Nachschreibtermins für die Abschlussprüfungen der Handwerkskammer Hamburg 2021

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Handwerkskammer Hamburg
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  1. Aloitti 2021
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

Die Handwerkskammer Hamburg bietet für die Abschlussjahrgänge 2021 keinen regulären Nachholtermin für mündliche und schriftliche Abschlussprüfungen innerhalb der Ausbildungszeit an. Geichzeitig ist für die Teilnahme an den Prüfungen ein negativer Corona-Schnelltest erforderlich.

Ein falsch-positiver Corona-Test reicht aus, um einen unverschuldeten Ausschluss von Prüfungsterminen zu verursachen. Die daraus resultierenden beruflichen und wirtschaftlichen Schäden für die Auszubildenden, z.B. durch Nichtantritt bereits zugesagter Arbeitsstellen, sind immens und wirken sich negativ auf die gesamte weitere Laufbahn der Auszubildenden aus.

Die Handwerkskammer Hamburg möge daher beschließen, dass für die Abschlussjahrgänge 2021 bei entschuldigtem Fehlen ein Nachschreibtermin innerhalb des regulären Ausbildungszeitraums angeboten wird.

Perustelut

Gleichberechtigung für alle Schul-, Studien- und Ausbildungsabschlüsse: Es ist auch während der Corona-Krise an allen Bildungseinrichtungen vollkommen üblich und für Institution und Lehrpersonal zumutbar, Nachschreibtermine anzubieten.

Erhöhtes Erkrankungsrisiko: Das Risiko, unverschuldet zu erkranken ist in der Pandemie gesamtgesellschaftlich bereits um ein Vielfaches erhöht.

Fehlerhafter Corona-Schnelltest: Ein falsch-positiver Coronatest kann zu einem fälschlicherweise veranlassten Ausschluss von der Prüfung führen. Es besteht also die Gefahr, nicht nur unverschuldet, sondern auch gesund von der Prüfung ausgeschlossen zu werden. Je nach Testform kann die Fehlerquote bei bis zu 50% liegen. https://www.tagesschau.de/faktenfinder/corona-test-117.html

Beruflicher Schaden: Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Stellensituation gesamtgesellschaftlich besonders angespannt. Dennoch ist es zahlreichen Auszubildenden bereits gelungen, eine Zusage auf eine Arbeitsstelle zu erhalten, die in der Regel kurz nach Ausbildungsende angetreten wird. Hier droht der Verlust der Stelle aufgrund des Nichtantritts.

Wirtschaftlicher und finanzieller Schaden: Bei Nichtantritt einer zugesagten Stelle erfolgt eine Weiterbschäftigung im Ausbildungsbetrieb. Sowohl im Allgemeinen als insbesondere auch im Vergleich zu einer regulären Vollbeschäftigung drohen finanzielle Einbußen von mehrern hundert bis tausend Euro pro Monat über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr und darüber hinaus.

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