Transport

Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bereichs vor dem Hauptgebaeude der RWTH Aachen

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La pétition est adressée à
Oberbuergermeister Marcel Philipp
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  1. Lancé 2014
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Echoué

Waehrend der Neugestaltung des Templergrabens in Aachen auf Hoehe des Hauptgebaeudes der RWTH wurde die gesperrte Strasse als eine Art Pausenhof sowie als Platz fuer Gespraeche durch Studierende genutzt. Seitdem die Bauarbeiten beendet sind, ist dies wegen des Strassenverkehrs nicht mehr moeglich. Daher sollte ein Verkehrsberuhigter Bereich ("Spielstrasse") am Templergraben zwischen Wuellnerstrasse und Schinkelstrasse eingerichtet werden, um den Studierenden erneut diese Möglichkeiten zu bieten.

Raison

Ich bitte Sie, dieses Vorhaben zu unterstuetzen. Auf diesem Strassenabschnitt ist das Verkehrsaufkommen schon jetzt erfreulich gering, Um diesen Zustand beizubehalten, und um den Studierenden verkehrsrechtlich Vorrang vor dem Straßenverkehr zu gewaehren, ist die Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bereichs dennoch sinnvoll. Da die Einschraenkung der Autofahrer gering sind, überwiegen die Vorteile für die Studierenden. Auch der Aufwand, einen solchen Bereich einzurichten ist gering, da sich der betroffene Abschnitt des Templergrabens bereits jetzt baulich von der restlichen Strasse abhebt. Helfen Sie mit, den Alltag der Studierenden der RWTH etwas entspannter zu gestallten!

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In der Zeit der Baustelle, als die Straße komplett gesperrt war, gab es keine Verkehrsprobleme. Es war kein Problem für die Autofahrer, den äußeren Ring anstatt des inneren Rings zu nutzen. Demnach würde ein verkehrsberuhigter Bereich hier den Verkehr nicht dramatisch bremsen, dafür aber zur Sicherheit der Fußgänger beitragen.

1. Ein verkehrsberuhigter Bereich ist keine Spielstraße. Letztere ist mit Zeichen 250 StVO für jeden Fahrzeugverkehr gesperrt. 2. Im verkehrsberuhigten Bereicht sind Fahrzeugverkehr und Fußgänger gleichbereichtigt. Ein Vorrang oder Vortrittsrecht für Fußgänger besteht hingegen nicht. 3. Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO kommt ein verkehrsberuhigter Bereich nur für einzelne Straßen oder für Bereiche mit überwiegender Aufenthaltsfunktion und sehr geringem Verkehr in Betracht.

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