Περιοχή: Γερμανία

Einrichtungen der Bundeswehr - Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei der Bundeswehrstrukturreform

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Deutschen Bundestag
585 Υποστηρικτικό 585 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

585 Υποστηρικτικό 585 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2012
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das von der Bundesregierung ausgesprochene Bekenntnis zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Rahmen der Strukturreform im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung auch für die Beschäftigten des Rüstungsbereichs anlässlich der Einrichtung eines zentralen Personalamtes Bw Berücksichtigung findet.

Αιτιολόγηση

Am Ort der heutigen vier Wehrbereichsverwaltungen (WBV) soll jeweils ein Servicecenter für die Personalbearbeitung des einfachen und mittleren Verwaltungsdienstes eingerichtet werden, das dem Personalamt Bw unterstellt sein wird. Für das künftige BAAINBw mit einer Personalstärke von ca. 4500 Dienstposten am DO Koblenz ist trotz vergleichbarer Bedingungen kein Servicecenter vorgesehen worden. Anlässlich einer Infoveranstaltung am 16. März 2012 wurde durch das BMVg zu dieser Frage ausgeführt, dass man diese Möglichkeit verworfen habe. Ein nochmaliger Überlegungsprozess wurde ausgeschlossen. Eine Begründung, welche vom BAAINBw abweichenden Bedingungen für die Dienstorte der WBVen vorliegen, wurde nicht gegeben. Tatsächlich betreuen die WBV?en an den vier Dienstorten deutlich weniger Personal. Die sachliche Notwendigkeit eines Servicecenters vor Ort auch für den Rüstungsbereich ergibt sich im Übrigen daraus, dass beim künftigen BAAINBw stärkere Argumente für die Einrichtung vorliegen. Am 16. März wurde des Weiteren ausgeführt, dass die Beschäftigten in den Personalbereichen des BWB und des IT- Amtes Bw einer Versetzung in das Personalamt der Bw auch gegen ihren Willen voraussichtlich ab 1. Januar 2013 werden Folge leisten müssen, sofern auf diese fachlich nicht verzichtet werden kann. Auf Nachfragen hat er dies auch nicht für die Angehörigen mit Familienpflichten in Teilzeit ausgeschlossen. Dies steht im Widerspruch zu der von der Bundesregierung beschlossenen Unterstützung zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und dem vom BMVg herausgegebenen Grundsatzerlass zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für zivile Beschäftigte im Geschäftsbereich des BMVg vom 20. Dezember 2011, wonach es Teil eines verantwortungsvollen und fürsorglichen Personalmanagements der Bundeswehr sei, die familiären Pflichten der Beschäftigten zu respektieren und zu berücksichtigen. Die Bedürfnisse derer, die den beruflichen Alltag entweder mit der Betreuung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen vereinbaren müssen, sind zu respektieren und von vornherein angemessen zu berücksichtigen. Anlässlich der jetzt geplanten Strukturreform für das Projekt ? Personal sehe ich diesen Gender ? Aspekt nicht berücksichtigt. Hier könnte man annehmen, dass die mit dem Strukturreformgesetz zu erbringende Einsparauflage mit ministeriellem Wissen und Wollen auf dem Rücken der Frauen erfolgen soll, die sich im BWB/IT-Amt Bw im Personalbereich eine Einsatz- und Karriereplattform erschlossen haben, bei der Beruf und Familie in Folge von Teilzeitmöglichkeiten gut zu kombinieren waren. Aufgrund im Kollegenkreis geführter Gespräche ist davon auszugehen, dass eine Reihe von Beschäftigten mit Familienpflichten bei einer Versetzung nach Sankt Augustin entweder in die Beurlaubung, eine weitere Reduzierung ihrer Arbeitszeit oder gar auf eine Kündigung werden ausweichen müssen. So kann man Personal natürlich auch abbauen.

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Νέα

  • Pet 1-17-14-561-036328Einrichtungen der Bundeswehr
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.06.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Die Petentin fordert den dauerhaften Verbleib einer Personalkomponente beim
    Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr.
    Zur Begründung trägt die Petentin im Wesentlichen vor, dass für die vier
    aufzulösenden Wehrbereichsverwaltungen der Bundeswehr jeweils ein Servicecenter
    für die Personalbearbeitung eingerichtet werden solle. Für das neu aufzustellende
    Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
    (BAAINBw) mit einer Personalstärke von ca. 4.500 Dienstposten... παρακάτω

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