Περιοχή: Γερμανία

Einschränkung oder Verbot des Vertriebs von Himmelslaternen und vergleichbarer Produkte

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
2.398 Υποστηρικτικό 2.398 σε Γερμανία

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

2.398 Υποστηρικτικό 2.398 σε Γερμανία

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

  1. Ξεκίνησε 2020
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition sollen zur Sicherstellung der Verbraucher - sowie der öffentlichen Sicherheit - gesetzliche Regelungen erreicht werden, die den Vertrieb von Himmelslaternen und vergleichbaren Produkten einschränken oder generell verbieten, um das Anwendungsverbot zu gewährleisten.

Αιτιολόγηση

Dieses kann durch ein Verbot von Angeboten, welche gezielt den deutschen Verbraucher ansprechen erreicht werden sowie, um eine effektive Durchsetzung zu gewährleisten, durch eine Haftung der Online-Plattformen bei Verstößen.Seit 2009 ist deutschlandweit das Steigenlassen von Himmelslaternen (unbemannten Flugballons mit festen oder flüssigen Brennstoffen) insbesondere auf Grundlage von Vorschriften über den Brandschutz sowie die Flugsicherheit verboten. Es ist festzustellen, dass trotz dieses Verbotes häufig ohne einen entsprechenden Hinweis, dennoch solche Produkte in Deutschland - meist über Marktplatz-Plattformen im Internet - vertrieben werden. Hierdurch wird dem uninformierten Verbraucher suggeriert, dass auch das Aufsteigenlassen erlaubt sei. Die daraus folgenden Auswirkungen haben sich zum Jahreswechsel im dramatischen Ausmaße erneut gezeigt. Letztlich gehen von diesen Produkten erhebliche Gefahren für Menschen, Tieren und Sachen aus. Eine entsprechende Hinweispflicht wäre nicht ausreichend, um eine solche Problematik zu lösen, da eine aktuelle Studie zeigt, dass bereits jetzt die Überwachung des Online-Handels behördlich nicht gewährleistet werden kann. Um eine effektive Rechtsdurchsetzung durch die Behörden zu gewährleisten, sind daneben Plattformen und Marktplätze mit einzubeziehen, da der Vertrieb in nicht unerheblichen Maße über diese erfolgt und der Zugriff auf Anbieter aus dem (insbesondere außereuropäischen) Ausland in der Regel nicht möglich ist. Dementsprechend ist ein generelles Verbot für das zielgerichtete Anbieten an deutsche Verbraucher, insbesondere online, und insbesondere über Handelsplattformen, zu beschließen, sowie eine Haftung von Online-Handelsplattformen für Verstöße gegen ein solches Verbot.

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