Región: Alemania
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Protección de grupos minoritarios

Einschränkungen der AfD aufgrund von Verstößen gegen das Grundgesetz und die Verfassung

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Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
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Seit kürzester Zeit erfreut sich die AfD immer mehr Beliebtheit in der deutschen Wählerschaft, neulich sogar mit Rekordergebnissen bei den Landtagswahlen in 3 Bundesländern - und das ohne den Wählern überhaupt ein Parteiprogramm vorgelegt zu haben. Nun wird deutlich, warum dies so ist: Das Parteiprogramm widerspricht den Forderungen der eigenen Wähler und Parteimitglieder - und ist nebenbei in vielen Punkten stark verfassungswidrig.

Punkt 1: "Die AfD [...] fordert [...] der Religionsausübung durch die staatlichen Gesetze, die Menschenrechte und unsere Werte Schranken zu setzen. Einer islamischen Glaubenspraxis, die sich gegen [...] die jüdisch- christlichen und humanistischen Grundlagen unserer Kultur richtet, tritt die AfD klar entgegen."

"Die AfD verlangt, [...] den Bau und Betrieb von Moscheen wegen der Gefahr zu untersagen, dass die dort verbreitete Lehre gegen das Grundgesetz und unserer Rechtsordnung verstößt und zu politisch-religiöser Radikalisierung führt. [...] Das Minarett lehnt die AfD als islamisches Herrschaftssymbol ebenso ab wie den Muezzinruf."

"Der Islam gehört nicht zu Deutschland. In seiner Ausbreitung und in der Präsenz einer ständig wachsenden Zahl von Muslimen sieht die AfD eine große Herausforderung für unseren Staat. [...] Sie [die AfD] will verhindern, dass sich Muslime bis zum gewaltbereiten Salafismus und Terror religiös radikalisieren."

"Solange der Islam keine echte Reformation durchlaufen hat, fordern wir die Schließung von Koranschulen wegen der unkontrollierbaren Gefahr der radikalen verfassungsfeindlichen Indoktrination."

Hier wird klar gegen Artikel 4, Absatz 1 und 2 verstoßen. Diese besagen: (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Gegen die "Freiheit des Glaubens" will die AfD mit Gesetzen und Einschränkungen vorgehen (verstößt Absatz 1), außerdem wird die "ungestörte Religionsausübung" dadurch verhindert, dass die AfD alle Muslime als potentielle Terroristen pauschalisiert und diese in einer Art überwachen und beobachten möchte, sodass diese sich nicht zu Extremisten entwickeln (verstößt Absatz 2).

Punkt 2: "Viele Alleinerziehende sind mit der ungeteilten Sorge und Verantwortung für die Kinder auf Dauer überfordert. [...] Eine staatliche Finanzierung des selbstgewählten Lebensmodells „Alleinerziehend" lehnen wir jedoch ab. [...] Der Staat sollte stattdessen das Zusammenleben von Vater, Mutter und Kindern durch finanzielle Hilfen und Beratung in Krisensituationen stärken."

Auch hier stehen wieder entsprechende Absätze in Artikel 6 des Grundgesetzes: (4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Jede Mutter, egal ob alleinerziehend oder verheiratet, erhält laut Grundgesetz Anspruch auf "Schutz" und "Fürsorge" (Absatz 1), wohingegen die AfD eine klar ablehnende Haltung gegenüber alleinerziehenden einnimmt. Ebenso sollen ehelichen und unehelichen Kindern gleiche Chancen in der Gesellschaft gegeben werden (vgl. Absatz 2), was auch wiederum durch den Stopp der finanziellen Förderung von Alleinerziehenden durch die AfD verworfen wird, nur sogenannte "traditionelle Familien" erhalten volle Förderung. Dabei fordert die AfD doch überall ihre sogenannte "Chancengleichheit"...

Razones.

Punkt 3: "Die Ideologie des Multikulturalismus, die importierte kulturelle Strömungen auf geschichtsblinde Weise der einheimischen Kultur gleichstellt und deren Werte damit zutiefst relativiert, betrachtet die AfD als ernste Bedrohung für den sozialen Frieden und für den Fortbestand der Nation als kulturelle Einheit. Ihr gegenüber müssen der Staat und die Zivilgesellschaft die deutsche kulturelle Identität als Leitkultur selbstbewusst verteidigen."

Dann sehen wir mal, was Artikel 2 dazu sagt: (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Außerdem noch Artikel 5: (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Man darf nicht aufgrund seiner kulturellen Abstammung tiefer gestellt werden als die deutsche Kultur, was die AfD ganz klar fordert! Die deutsche Kultur muss gegenüber anderen "verteidigt" werden, was ganz klar gegen die Auslebung der eigenen Kultur und Persönlichkeit von Migranten spricht, und somit gegen Art. 2 Abs. 1 und Art. 5 Abs. 3 ist.

Punkt 4: "Den aus dem angelsächsischen Raum importierten, von der EU in Richtlinien gegossenen und in Deutschland willfährig umgesetzten ideologischen Komplex, der mit den Schlagworten „Gender Mainstreaming“, „Diversity“, „Anti-Diskriminierung“ usw. bezeichnet ist, lehnt die AfD ab."

"Die Propagierung der Homo- und Transsexualität im Unterricht lehnen wir ebenso entschieden ab wie die ideologische Beeinflussung durch das „Gender Mainstreaming“. Das traditionelle Familienbild darf dadurch nicht zerstört werden. Unsere Kinder dürfen in der Schule nicht zum Spielball der sexuellen Neigungen einer lauten Minderheit werden."

"Die Gender-Ideologie marginalisiert naturgegebene Unterschiede zwischen den Geschlechtern und wirkt damit traditionellen Wertvorstellungen und spezifischen Geschlechterrollen in den Familien entgegen. Das klassische Rollenverständnis von Mann und Frau soll durch staatlich geförderte Umerziehungsprogramme in Kindergärten und Schulen systematisch „korrigiert“ werden. Die AfD lehnt diese Geschlechterpädagogik als Eingriff in die natürliche Entwicklung unserer Kinder und in das Elternrecht auf Erziehung ab. Ebenso fordert die AfD, die Frühsexualisierung an den Schulen zurückzunehmen und die Verunsicherung der Kinder in Bezug auf ihre sexuelle Identität einzustellen."

Und nochmal Artikel 2: (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

und Artikel 5: (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Und wenn man diese Forderungen der AfD liest, wird ganz schnell klar, dass es sich um eine homophobe Richtung handelt, die sie einschlägt und vertreten möchte.

Dies sind nicht alle Punkte, aber es reicht, um einen Einblick darüber zu bekommen, dass die AfD starke Verstöße gegen das Grundgesetz in ihrem gesamten Parteiprogramm "propagieren", wie sie selber so schon sagen. Daher gilt die Forderung, die AfD zu beschränken, und gegen diese verfassungswidrigen Forderungen vorzugehen

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