Okolje

Einspruch gegen den Verordnungsentwurf „Verordnung zur Sicherstellung des Gebietes „Mascheroder – un

Pobudnik ni javen
Peticija je naslovljena na
Stadt Braunschweig Abteilung Umweltschutz
278 podpornik 165 v Braunschweig

Pobudnik pobude ni oddal/izročil.

278 podpornik 165 v Braunschweig

Pobudnik pobude ni oddal/izročil.

  1. Začelo 2017
  2. Zbiranje končano
  3. Oddano
  4. Dialog
  5. Neuspešen

Wir - die Interessengemeinschaft Naherholung Mascherode, Südstadt, Rautheim - erheben hiermit Einspruch gegen das laufende Verfahren “Verordnung zur Sicherung des Gebietes Mascheroder- und Rautheimer Holz als Naturschutzgebiet“, da wir unserer Meinung nach durch die beinhalteten Verbote unverhältnismäßig stark eingeschränkt würden.

Unsere Bedenken und Begründungen hinsichtlich der geplanten Verordnung legen wir im Folgenden dar:

Wir wohnen ganz bewusst im von der Verordnung beeinträchtigen Gebiet bzw. haben uns dort niedergelassen, weil diese Ortsteile von einem Waldnaherholungsgebiet umschlossen sind oder direkt angrenzen. Die vielfältigen bisherigen Möglichkeiten, die Natur ohne Einschränkung zum Joggen, Radfahren, Spielen und Spazierengehen mit Hunden ohne Leine zu genießen, werden durch die geplante Verordnung verhindert. Gerade vor ein paar Monaten wurde der Zugang zu den Liegewiesen und den Sandbereichen am Heidbergsee für Hunde verboten. Wir Hundehalter fühlen uns durch die zunehmenden Verbote immer mehr in unserer persönlichen Freiheit und Entfaltungsmöglichkeit eingeschränkt und diskriminiert.

Eine Verabschiedung der Verordnung hätte eine Verdichtung der Personenzahlen auf den vorgeschriebenen Wegen zur Folge, was unseres Erachtens eine vermehrte Störung der Natur zur Folge haben würde. Außerdem würden sich viele bisherige Nutzer des Naherholungsgebietes gezwungen sehen, mit dem Auto in andere Gegenden fahren zu müssen, um ihre Kinder im Wald spielen lassen oder mit ihrem Hund ohne Leine spazieren gehen zu können. Durch diese Fahrten käme es zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen und dadurch zu erhöhten Schadstoffemissionen. Wie oben bereits erwähnt sind viele Familien mit Kindern ganz bewusst in diese Stadtteile gezogen, um ihren Kindern ein naturnahes und möglichst freies Aufwachsen zu ermöglichen. Durch die mit der geplanten Verordnung einhergehenden Nutzungseinschränkungen wird die Attraktivität dieser Stadtteile für Familien gemindert.

razlog

Die oben genannten grundsätzlichen Bedenken werden im Weiteren nochmals anhand einzelner Paragraphen der geplanten Verordnung konkretisiert.

Zu § 3 Verbote

(1) 1. Hunde frei laufen zu lassen Begründung unserer Bedenken: Einen Hund immer an der kurzen Leine zu halten (laut Verordnung soll nur eine 3-Meter- Leine erlaubt sein), ist keine artgerechte Haltung des Tieres. Dadurch kann sich ein aggressives Verhalten entwickeln.

In Niedersachsen haben Hundehalter durch den abzulegenden Sachkundenachweis („Hundeführerschein“) zu beweisen, dass sie verantwortungsvoll mit ihren Tieren und ihrer Umgebung umgehen können. Statt eines absoluten Leinenzwangs sprechen wir uns vielmehr für ein Gebot aus, dass Hunde nur unter Aufsicht und ausschließlich auf den gekennzeichneten Wegen frei laufen dürfen. Das Verbot des Stöberns und Jagens wird auch zum jetzigen Zeitpunkt im bestehenden Landschaftsschutzgebiet respektiert und bedarf deshalb keiner Verschärfung.

(1) 2. wildlebende Tiere oder die Ruhe der Natur ohne vernünftigen Grund durch Lärm oder auf andere Weise zu stören Begründung unserer Bedenken: Spechte haben ihren Lebensraum in großkronigen Laubbäumen in dem Bereich der Kämme und Kronen. Hunde stellen schon aus diesem Grund keine Gefahr für Spechte dar.

Weiterhin sind Tierarten, die durch die Verordnung geschützt werden sollen, durch Hunde nicht bedroht, da diese kein Interesse an Fledermäusen, Käfern, Kröten und Spechten zeigen. Vielmehr sind gerade diese Arten durch andere Jäger, wie z.B. Katzen, Marder, Hörnchen, bedroht. So stellen frei laufende Katzen, die Singvögel jagen und töten, eine viel größere Gefahr für die in der Verordnung genannten Tierarten dar, da kein Besitzer in der Nähe ist, der dieses Verhalten unterbinden kann. Eine Leinenpflicht für Hunde würde den zu schützenden Tieren keinen Nutzen bringen. Außerdem scheinen sich die in der Verordnung genannten Tierarten in dem bestehenden Landschaftsschutzgebiet auch mit Hundefreilauf ansiedeln bzw. vermehren zu können. Um Kleingewässer und ihre Bewohner wirksam zu schützen, scheint es uns überzeugender, diese – wie in anderen Gebieten auch - mit einem grünen Zaun zu umbauen.

(1) 12. wildwachsende Pflanzen oder Pflanzenteile zu entnehmen oder zu beschädigen Begründung unserer Bedenken: Das Sammeln von Waldfrüchten wie Nüssen, Bucheckern und Pilzen ist ein elementares Erfahren von Natur und ein zu schützendes kulturelles Gut.

Zu § 4 Freistellungen

(2) 4. Das Betreten der nicht zum FFH-Gebiet 365 gehörende Schutzgebietsfläche (Naturerfahrungsbereich) durch Schulen und Kindertagesstätten mit vorheriger Zustimmung der Naturschutzbehörde Begründung unserer Bedenken: Wir erleben tagtäglich, dass unsere moderne Welt keine Rücksicht auf die Bedürfnisse der Menschen nimmt. Unsere Kinder werden immer ungelenkiger und übergewichtiger, Verrohung und Respektlosigkeit nehmen bedrohliche Ausmaße an. Durch regelmäßige Aufenthalte in freier Natur – und somit auch im Wald - gelingen Körperwahrnehmung, motorische Sicherheit, Spracherziehung, Gesundheitserziehung, kognitives Lernen und Spaß an der Bewegung so ganz nebenbei. Wir sind außerdem davon überzeugt, dass Kinder nur lernen, das zu respektieren und zu schützen, was sie auch kennenlernen dürfen. Nur wenn sie z.B. in der Natur klettern, toben, Buden bauen, Tierspuren entdecken, Gewölle und Totholz untersuchen und mit Naturmaterialien basteln können, werden sie soziale Kompetenz und Empathie für die Dinge jenseits von Playstation und Smartphone entwickeln. Außerdem sind Spaziergänge, auf denen Kinder die vorgegebenen Wege nicht verlassen dürfen, langweilig und reizarm.

Der ev.-lth. Kindergarten Mascherode nutzt durch seine Lage sowohl Wald als auch Heidbergsee regelmäßig und intensiv als Raum zum Lernen mit allen Sinnen. Waldbesuche werden von diesem Kindergarten pädagogisch gezielt genutzt, um den Kindern authentische Naturerlebnisse zu ermöglichen. Der daraus resultierende Nutzen wurde bereits oben thematisiert.

Weiterhin leistet dieser Kindergarten gerade durch die Waldbesuche einen wichtigen Beitrag, den Respekt der Kinder vor der Natur zu fördern. So werden beispielsweise Erzieherinnen dieses Kindergartens zu Waldpädagoginnen fortgebildet und es wird sich regelmäßig an Säuberungsaktionen beteiligt. Auch wurden die Auflagen zur Brut- und Setzzeit stets eingehalten und den Kindern verständlich gemacht.

Wenn, wie vorgesehen, vor jedem „Waldtag“ eine Genehmigung eingeholt und besondere Auflagen eingehalten werden müssen, sind wetterangepasste, pädagogisch sinnvolle spontane Waldbesuche nicht mehr möglich und werden deshalb wahrscheinlich wegen des hohen bürokratischen Aufwandes sehr viel seltener stattfinden können.

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novice

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razprava

Ich bin extra nach Mascherode gezogen um die Natur zu genießen. Erst der Heidberg, jetzt Naturschutzgebiet... Dann kann ich auch bald in die Stadt ziehen.Ausserdem können Tiere die nicht artgerecht gehalten werden, aggressiv werden und nur noch an der Leine ist nicht artgerechte Haltung. Reicht schon das wir von April bis Juli in Niedersachsen Leinenpflicht haben und die meisten Bundesländer nicht.

Mal eine Klarstellung: Das Mascheroder Holz ist seit 2004 FFH-Gebiet. Die Stadt muss dem nun endlich folgen und die EU-Vorgaben erfüllen. Es steht überhaupt nicht mehr zur Debatte, ob hier ein NSG ausgewiesen wird oder nicht. Dagegen hätte man vor einem Jahrzehnt protestieren müssen. Im Übrigen hat die Stadt über die Ausgestaltung über die Verordnung etwas Handlungsspielraum. Da wurde nachgebessert, und alle wesentlichen Kritikpunkte wurden aufgegriffen.

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