Rajon : Gjermania

Elektronischer Aufenthaltstitel eAT/Elektronischer Reiseausweis eRA

Kërkuesi
Peticioni drejtohet tek
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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  1. Filluar 2021
  2. Mbledhja mbaroi
  3. Paraqitur
  4. Dialog me marrësin
  5. Vendim

Kjo është një kërkesë në internet des Deutschen Bundestags .

përpara

Mit der Petition wird gefordert, dass anerkannten Flüchtlingen der elektronische Aufenthaltstitel eAT und der elektronische Reiseausweis eRA dem Personalausweis in seiner Funktion und Wirkung als Identifikationsdokument gleichgestellt werden.

arsye

Mit der Petition soll erreicht werden, dass für anerkannte Flüchtlinge der elektronische Aufenthaltstitel eAT und der Reiseausweis für Flüchtlinge (Abk. vom 28.07.1951) eRA dem Personalausweis in seiner Funktion und Wirkung als Identifikationsdokument gleichgestellt wird.Nach §3 Abs. 1 AsylG anerkannte Flüchtlinge erhalten den elektr. Aufenthaltstitel (eAT) und den Reiseausweis für Flüchtlinge (Abk. vom 28.07.1951). Diese sind jedoch ohne den Reisepass nicht selbst als Identifikationsdokument, für z.B. Postident, gültig. So können z.B. in Deutschland lebende Flüchtlinge kein Postident-Verfahren zur Eröffnung eines Kontos oder für die Aktivierung von Telekommunikationsdienstleistungen durchführen. Sollte der anerkannte Flüchtling keinen gültigen Pass des Herkunftslandes besitzen, mögliche Gründe sind u.a. Ablauf der Gültigkeit, Verlust, Einbehalt durch BAMF, darf vom Flüchtling kein neuer Pass in der Herkunftsbotschaft beantragt werden. Selbst wenn der anerkannte Flüchtling Kontakt zur Botschaft des Herkunftslandes aufnehmen wollte, würde dies aber zum Verlust seiner Asylberechtigung bzw. Anerkennung und vom Aufenthaltsrecht in Deutschland führen. Durch die Nichtanerkennung des eAT und eRA als Identifikationsdokument werden nach §3 Abs. 1 AsylG anerkannte Flüchtlinge diskriminiert und von vielen grundlegenden Dienstleistungen ausgeschlossen.Betreffend Petition Pet 1-18-06-2101-046527 hat der Deutsche Bundestag diese Petition am 26.09.2019 abschließend beraten und beschlossen: „…1. Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat – als Material zu überweisen, soweit es darum geht, den elektronischen Aufenthaltstitel ohne den Zusatz „Ausweisersatz“ im Rahmen des Postident-Verfahrens für die geldwäschekonforme Identifizierung zuzulassen..“.Dabei verweist der Ausschuss darauf, dass der eAT, der als „Passersatz“ ausgestellt wurde, nur in Verbindung mit dem im eAT eingetragenen Pass zur Identifikation herangezogen wird. Hier besteht jedoch die Situation, dass wenn als „Passersatz“ der Reiseausweis für Flüchtlinge (Abk. vom 28.07.1951) eingetragen ist, dieser nach wie vor nicht im Postident Verfahren anerkannt wird. Laut Begründung des Petitionsausschusses vom 26.09.2019 hat die Deutsche Post AG mitgeteilt „…dass es aus ihrer Sicht wünschenswert wäre, dass vom Gesetzgeber auch als „Passersatz“ ausgestellte eAT zulässig für die Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz sind“. Trotz des Sachverhaltes, dass der „…eAT fälschungssicherer als die im eAT eingetragenen Pässe sei…“ besteht nach wie vor gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Trotz des ausdrücklichen Wunsches vom Ausschuss an das BMI eine Lösung ZEITNAH zu finden, ist die o.g. Problematik fehlender Gleichstellung und von Diskriminierung weiterhin vorhanden. Der Ausschluss vom Postident-Verfahren liegt in der Verantwortlichkeit der „staatlichen Behörden“ und hat gravierende Auswirkungen für die betroffenen Menschen und diese sind bis heute diskriminierend.

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ich denke das ist eine Diskrimination

Asnjë argument CONTRA akoma.

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