Verkehr

Eltern-Kind-Parkplatz muss in die StVO

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
55 Unterstützende 55 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

55 Unterstützende 55 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 01.07.2020
  4. Dialog
  5. Beendet

Als Mutter-Kind-Parkplatz (auch: „MuKi-Parkplatz“, „Eltern-Kind-Parkplatz“, in Kliniken „Storchenparkplatz“) bezeichnet man einen auf einem Kundenparkplatz gelegenen Stellplatz, der speziell für hochschwangere Frauen und Personen mit kleinen Kindern vorgesehen ist. Eine gleichberechtigende Bezeichnung ist Eltern-Kind-Parkplatz.

Ebenso wie Behindertenparkplätze liegen Mutter-Kind-Parkplätze meist in unmittelbarer Nähe des Eingangsbereiches des Gebäudes, zu dem der Parkplatz gehört; häufig sind sie auch etwas breiter als gewöhnliche Parkplätze, um das Ein- und Aussteigen mit Kindern zu erleichtern.

Anders als Behindertenparkplätze sind in Deutschland Mutter-Kind-Parkplätze nicht verkehrsrechtlich geregelt; die StVO sieht sie nicht vor. Sie können daher nur auf Privatgelände ausgewiesen werden. Der Betreiber des Parkplatzes auf öffentlichem Privatgelände kann als Hausherr jedoch darauf bestehen, dass diese Plätze entsprechend den in seiner Benutzungs- oder Hausordnung aufgestellten Regeln verwendet werden – solange er nicht an der Parkplatzeinfahrt darauf verweist, dass auf dem Parkplatz die Regelungen der StVO gelten.

Besonders häufig sind Mutter-Kind-Parkplätze an Krankenhäusern, Supermärkten und Einkaufszentren zu finden.

Es muss gleich geregelt sein wie bei Behindertenparkplätze, sodass diese in der StVO verankert sind und es strafbar ist, dort unbefugt zu stehen.

Begründung

Es ist oft so, dass diese belegt sind. Nicht etwa von Eltern mit Kindern, sondern von allen anderen. Es kann nicht sein, dass z.B. eine Mutter mit ihren zwei Kindern eines 4 und ein Baby auf einen kleinen Parkplatz sich quetschen muss und dann den MaxiCosi rausholen, OHNE dabei andere Autos zu beschädigen - und am besten dann noch weit zum Eingang bei Regen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,

    der Ausschussdienst den Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages hat das Anliegen der Petition geprüft und kam hierbei zu dem Ergebnis, dass der Petition nicht entsprochen werden kann.
    Die Begründung finden Sie in dem Schreiben im Anhang.

    Beste Grüße
    das openPetition Team


  • openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

    Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


    Mit besten Grüßen,
    das Team von openPetition

Noch kein PRO Argument.

Das ist nicht praktikabel ! Ein Behinderter hat einen entsprechenden amtlichen Ausweis sichtbar im Auto anzubringen. Meines Wissens gibt es jedoch keinen amtlichen "Mutter-Kind-Ausweis" ! Soll die Polizei jeden Aldi, Lidl usw. Parkplatz bewachen und am "Mutter-Kind-Parkplatz" warten bis der/die Fahrzeughalter(in) vom Einkauf zurück kommt, um zu überprüfen, ob ein Kleinkind mit einsteigt ? Nicht jeder kann für jede Situation privilegiert werden. Als nächstes möchten die Übergewichtigen privilegierte "Übergewichtigen-Parkplätzte", weil sie beim Ein- und Aussteigen mehr Platz brauchen.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern