Emotionaler Missbrauch bzw. psychische Gewalt als Straftatbestand

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
504 Unterstützende 504 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

504 Unterstützende 504 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass emotionaler Missbrauch bzw. psychische Gewalt in Deutschland strafbar wird.

Begründung

Emotionaler Missbrauch hat für ein Opfer schwerwiegende Folgen, die mindestens so schlimm sein können wie zum Beispiel bei einer rein körperlichen Misshandlung. Bei Kindern und Jugendlichen kann dieser zu schweren Entwicklungsstörungen führen und auch bei Erwachsenen können ein psychisches Trauma, Depression, Hilflosigkeit, Angst und PTBS als Folge eines emotionalen Missbrauchs und der seelischen Verletzungen entstehen. Bei einem emotionalen Missbrauch benutzt der Täter sein Opfer gegen dessen Willen über eine psychische Ebene. Mögliche Formen des emotionalen Missbrauchs sind zum Beispiel:– Einschüchterung durch Aggression– Mobbing– Entzug von Aufmerksamkeit und/oder Liebe zwecks psychischer Manipulation– Verhöre mit Androhung von empfindlichen Konsequenzen („…ansonsten verlasse ich Dich…“)– Benutzung des anderen als „Ablassventil“– Strafandrohungen– bewußtes Belügen– Verweigerung der Kommunikation aus Manipulationsgründen – emotionale Erpressung– Haltlose Kritik, Abwertungen, Schuldumkehr, verbale Angriffe, vor allem bei Partnern mit einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung.In Frankreich wurde psychische Gewalt bereits als Straftatbestand aufgenommen und bisher mit bis zu 3 Jahren Haftstrafe bemessen (auf Grundlage psychologischer Gutachten). In Deutschland hingegen ist dies noch eine Tabuzone, die Erlebnisse der Opfer werden systematisch heruntergespielt und die Behörden haben nur für physisch sichtbare Verletzungen ein offenes Ohr. Anders als z.B. körperliche Gewalt hinterlässt psychische Gewalt keine sichtbaren Wunden oder Spuren und ist oftmals weniger sichtbar - doch das heißt nicht, dass es nicht vorhanden ist!Emotionaler Missbrauch ist genauso verheerend wie jede andere Form des Missbrauchs auch. Dem oder der Betroffenen wird systematisch die Psyche zerstört, das Selbstbild, das Selbstwertgefühl. Auch Jahrzehnte später leiden die Betroffenen unter den Folgen, sowohl emotional und psychisch, als auch sozial und körperlich.Emotionaler Missbrauch ist eine massive Verletzung der Integrität des Opfers. Und es wird Zeit, dass wir es endlich auch so nennen dürfen und dass es auch hier in Deutschland als Straftatbestand aufgenommen werden kann. Für die Betroffenen selbst, aber auch, um zu verhindern, dass es weitere Opfer geben muss.Lasst uns gemeinsam die psychische Gewalt in Deutschland stoppen!

Link zur Petition

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Neuigkeiten

dieser Missbrauch existiert

Psychische Schäden werden bereits durch diverese Straftatbestände abgedeckt. Bei dauerhaften körperlichen Schäden (sog. pathologische Zustände) kann mitunter der Straftatbestand der Körperverletzung (§ 223 StGB) verwirklicht sein. Im Übrigen ist auch das Aufzwingen/Brechen/Schädigen der freien Willensbetätigung durch psychsiche Gewalt als vis compulsiva oder vis absoluta vom Straftatbestand der Nötigung (§ 240 StGB) umfasst. Es ist demnach eher eine gesellschaftspolitische Frage - nämlich, wie die Geselslchaft Räume für Missbrauchsopfer schafft -, keine juristische.

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