Energiesteuer - Kein Auslaufen der energiesteuerlichen Begünstigung von Flüssiggas im Rahmen des EnergieStG zum Ende des Jahres 2018

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
90 Unterstützende 90 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

90 Unterstützende 90 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Bundestag möge beschließen, die in Deutschland geltende energiesteuerliche Begünstigung von Flüssiggas (LPG, Autogas) im Rahmen des Energiesteuergesetzes (EnergieStG) zum Ende des Jahres 2018 nicht – und vor allem nicht übergangslos! - auslaufen zu lassen.Auch im Wahljahr 2017 Einhaltung des Koalitionsvertrages, in dem diese Begünstigung bis 2024 verlängert werden sollte.

Begründung

Sehr geehrte Damen und Herren,in den nächsten Tagen und Wochen wird in der Bundesregierung und in den gesetzgebenden Instanzen darüber entschieden, ob die in Deutschland geltende energiesteuerliche Begünstigung von Flüssiggas (LPG, Autogas) im Rahmen des Energiesteuergesetzes (EnergieStG) zum Ende des Jahres 2018 – übergangslos! - auslaufen soll.Von dieser Gesetzesänderung bin ich unmittelbar betroffen, aber das ist nicht der einzige Grund für diese Petition.Derzeit liegt zu der Gesetzesänderung ein abgestimmter Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes zur Beratung und Abstimmung im Kabinett der Bundesregierung vor.Die Begründung ist auch, dass eine Gegenfinanzierung im Bundeshaushalt nicht gegeben sei. Es ist sicherlich zutreffend, dass eine Fortsetzung der Steuerermäßigung für Autogas erhebliche Steuermindereinnahmen hervorrufen würde.Aber von dem übergangslosen Wegfall der energiesteuerlichen Begünstigung von Autogas/LPG sind viele Unternehmer im Kleingewerbe und Mittelstand in den LPG-Umrüstungsbetrieben, Gastankstellenbetreiber und v. a. Verbraucher, die als Autofahrer ihre Fahrzeuge aufwendig umgerüstet haben, betroffen und werden benachteiligt.In vielen Studien ist wissenschaftlich belegt, dass Autogas/LPG wesentlich umweltschonender als andere Kraftstoffe ist. Hierauf will ich nicht im Einzelnen eingehen, denn es interessiert sowieso alle die nicht, die sich vor allem von den Lobbyisten der Automobilindustrie beeinflussen lassen.Zu Zeiten des organisierten Betrugs an den Abgaswerten von Dieselfahrzeugen und dem daraus entstandenen volkswirtschaftlichen Schadens ist es sicher für die Bundespolitik ein Leichtes, ein Gesetz unauffällig durchzuwinken - wie schon so oft geschehen -, das nur eine Randgruppe und Minderheit von Autofahrern betrifft.Durch Autogas/LPG ist jedenfalls kein Schaden für jeden Einzelnen, die Allgemeinheit und v. a. für die Umwelt entstanden.Autogas/LPG ist schon seit Jahrzehnten für Verbraucher interessant, aber nicht im Sinne der Deutschen Automobilindustrie.Wer mit Autogas/LPG fährt, fährt so günstig wie mit einem Dieselfahrzeug, aber eben umweltschonend statt umweltschädlich.Es geht zwar um ein Steuergesetz und um „große“ Innenpolitik, ich hoffe aber trotzdem, dass der gesunde Menschenverstand eine Chance hat, hier wenigstens eine Übergangsphase oder eine Entscheidung zu Gunsten des weniger umweltschädlichen Kraftstoffs Autogas/LPG zu beschließen.Ich wünsche mir, dass Sie sich persönlich von Ihrer Vernunft bei diesem Thema beeinflussen lassen und nicht von den Lobbyisten der Automobilindustrie.Auch wenn das nur ein Nischenthema ist, werde ich die weiteren Entscheidungen aufmerksam verfolgen.Mein Ärger rührt vor allem daher, dass ich gerade – nach 10 Monaten Lieferzeit! – meinen Neuwagen abgeholt habe.Und wie in den letzten 20 Jahren ist es wieder ein LPG-Fahrzeug!Mit freundlichen Grüßen

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Neuigkeiten

  • Pet 2-18-08-6130-040114 Energiesteuer

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.09.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition soll erreicht werden, dass die in Deutschland geltende
    energiesteuerliche Begünstigung von Flüssiggas (LPG, Autogas) im Rahmen des
    Energiesteuergesetzes zum Ende des Jahres 2018 nicht übergangslos ausläuft.

    Zur Begründung wird angeführt, Flüssiggas sei wesentlich umweltschonender als
    andere Kraftstoffe. Auch wären von einem Auslaufen der energiesteuerlichen
    Begünstigung viele Unternehmer im Kleingewerbe und Mittelstand betroffen. Auf die
    weitere Begründung in der Petition wird Bezug genommen.

    Zu dieser... weiter

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