Energiewirtschaft - 90%ige Vergütung des Einspeisestroms abhängig vom aktuellen Marktpreis

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
223 Unterstützende 223 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

223 Unterstützende 223 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge eine Änderung im EEG beschließen, die eine 90%ige Vergütung des Einspeisestroms abhängig vom aktuellen Marktpreis garantiert. Dadurch wird nur noch ein Zähler (Hin/Rück) benötigt, an den sekündlich der aktuelle Strompreisfaktor gesendet wird. Jeder Stromzähler erhält für den Nutzer eine offen standardisierte Schnittstelle zum Auslesen der Werte. Alle Stromerzeugerarten sind gleichartig zu behandeln. Der Zubau wird damit nur noch bedarfsgerecht geregelt.

Begründung

Die starke Reduzierung der Solarförderung läßt Fragen aufkommen, wie überhaupt neue Technologien stabil und gerecht gefördert werden können, ohne aktiv häufig Änderungen beschließen zu müssen, die wirtschaftliche Systeme überraschen und in Planungs- und Entwicklungsengpässe führen. Der aktuelle Vorschlag sieht vor, eine langfristige Stabilität in den Markt alternativer Energien zu bringen, der sich am Bedarf orientiert und eine bessere Steuerbarkeit der Netzlast auf Nutzerseite erlaubt. Hierzu ist es notwendig, Stromzähler zu Kostenzähler umzuwandeln indem ein Strompreisfaktor "f" (aktueller Preis=fdurchschnittlicher Strompreis der Strombörse) sekündlich an jeden Zähler gesendet wird, der mit dem Tarifpreis multizipliert wird. Jeder Zähler hat eine offen standardisierte Schnittstelle, die es jedem Bürger erlaubt (wenn er möchte), Geräte abhängig vom aktuellen Preis zu betreiben. Eingespeister Strom wird mit 90% des aktuellen Werts aus StrompreisfaktorTarifpreis vergütet. Für Kleinstabnehmer >5 Mh/a wird alternativ ein Zähler ohne Schnittstelle mit festem Zähler angeboten. Bei der 90%-Regelung erhalten die Stromunternehmen 10% kostenfreien Strom, den sie verkaufen können, um damit die Netze und sich zu unterhalten. Generell bietet eine 90%-Regelung den Vorteil, das Stromnetz als Stromspeicher zu nutzen, da sich auf eine große Nutzerzahl statistisch verteilt Überproduktion und Bedarf nivelieren. Produktion und Nutzen lassen sich so bedarfsgerecht auf lokaler Ebene planen. Ob und wie Strom erzeugt wird, steht dann dem Nutzer frei. Methoden wie Windkraft, Photovoltaik oder Brennstoffzellenheizungen sowie andere Formen der Kraftwärmekopplungen werden dabei alle gleichwertig behandelt. Damit steht es auch neuen Technolgien völlig frei sich zu entwickeln und jederzeit zu integrieren. Mit der Übermittelung eines Strompreisfaktors bestünde erstmals die Möglichkeit sehr große Netze zu steuern und insbesondere auch eine Verteilung der Lastspitzen zu erreichen. Heizungen in Haushalten mit Kraftwärmekopplung können hierzu einen erheblichen Beitrag leisten, die kombiniert mit einem Wärmespeicher kosteneffektiv zu Zeiten hohen Strombedarfs produzieren können. Bei Ausweitung der 90%-Regelung auf alle Energieträgerformen wie z.B. Gas könnte dies dazuführen, daß die Biogasanlagen nicht mehr direkt ihren Strom produzieren, ohne oft die Abwärme nutzen zu können und stattdessen in das Gasnezteinspeisen, wo das Gas dann Wärme- und Strombedarfsgerecht in Haushalten vorort umgewandelt wird und sich dabei am aktullen Strombedarf orientiert. Dies dürfte die effizienteste Form der Energienutzung darstellen und würde durch die Steuerbarkeit des Netzes große Speicher wie Pumpspeicherwerke nur in geringem Maße benötigen. Mit diesem Vorschlag ließe sich eine Stabilität des Netzes und seiner Umwandlung in alternative Energien auf Jahrzehnte sicher festlegen, wobei die Umwandlung des Netzes sich bedarfsgerecht gestaltet und offen für neue Methoden bleibt frei von Subventionen.

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Neuigkeiten

  • Pet 2-17-18-751-048584

    Energiewirtschaft
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 19.03.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition soll erreicht werden, das bestehende Fördersystem des Erneuerbare-
    Energien-Gesetzes durch eine marktabhängige und für alle erneuerbaren Energie-
    quellen einheitliche Vergütung zu ersetzen.
    Die Eingabe schlägt konkret vor, dass für aus erneuerbaren Energiequellen
    eingespeisten Strom künftig nur noch eine Vergütung von 90 Prozent des aktuellen
    Marktpreises garantiert werden möge. Der Stromzähler werde zum Kostenzähler
    umgewandelt, da sich ... weiter

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