Energiewirtschaft - Überregionaler Tarif für Wärmestrom durch Energieunternehmen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
53 Unterstützende 53 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

53 Unterstützende 53 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…Das alle überregional Strom anbietenden Unternehmen verflichtet werden, mindestens einen deutschlandweit -oder zumindest in den selben Regionen (wie die angebotenen Tagstromtarife)- verfügbaren Tarif für Wärmestrom (Heizstrom, Nachtstrom, Nachtspeicherstrom) anzubieten.

Begründung

Aktuell sind die privaten Betreiber von elektrischen Nachtspeicherheizungen praktisch an jeweils einen einzigen Anbieter "gefesselt" (wortlaut nachfolgend genannter Studie), nämlich den für ihren Wohnort zuständigen Grundversorger. Damit wird der Wettbewerb praktisch fast komplett ausgehebelt.Das Bundeskartellamt kam bereits im Jahr 2010 in der Studie "Sektoruntersuchung Heizstrom" selbst zu diesem Schluss. Es sollte endlich etwas dagegen getan werden. Mit dem europäischen Wettbewerbsrecht ist dieser Zustand sicher nicht vereinbar. Die Handlungsweise des Bundeskartellamtes, sich unter anderem mit vorübergehenden Preisnächlässen zufriedenzugeben -so wie es geschehen ist- hat die Ursache des Problems, den "gefesselten" Kunde nicht angegangen. Aber genau das wäre Aufgabe staatlicher Organe gewesen.

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Neuigkeiten

  • Pet 1-18-09-751-008524

    Energiewirtschaft


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 12.11.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, alle überregionalen Stromlieferanten zu verpflichten,
    einen Tarif für Heizstrom anzubieten.
    Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
    veröffentlicht wurde, liegen dem Petitionsausschuss 53 Mitzeichnungen und sieben
    Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf jeden
    Aspekt gesondert eingegangen werden kann.
    Zur Begründung des Anliegens wird... weiter

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