Entgeltersatzleistungen - Kopplung von Entgeltersatzleistungen an die jährliche Inflationsrate

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
92 Unterstützende 92 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

92 Unterstützende 92 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den Mindestlohn, die Hartz IV Sätze , die Grundsicherung Rente sowie den steuerfreien Grundfreibetrag an die jährliche Inflationsrate zu koppeln und diese mindestens um diesen Faktor zu einem Stichtag anzupassen.

Begründung

Die Mindesteinkommen sind dazu da sein Existenz zu sichern und am gesellschaftlichen leben Teil zu nehmen. Da bekanntlich alles teurer wird oder preiswerter müssen die entsprechenden Sätze auch dahingehend angepasst werden. Damit die ärmsten nicht von dem Wohlwollen der Politik und den jeweiligen Stimmungen im Land abhängig sind empfiehlt es sich diese Art von Automatismus zu installieren.

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-11-815-016384

    Entgeltersatzleistungen


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.12.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent fordert, den Mindestlohn, die Hartz IV-Sätze, die Grundsicherung, die
    Rente sowie den steuerfreien Grundbetrag an die jährliche Inflationsrate zu koppeln
    und diese mindestens um diesen Faktor zu einem Stichtag anzupassen.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass die Mindesteinkommen
    dazu da seien, die Existenz zu sichern und am gesellschaftlichen Leben teil zu
    nehmen.
    Die Eingabe wurde als öffentliche... weiter

Noch kein PRO Argument.

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