Regione: Germania

Entschädigungsanspruch nach § 56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz

Richiedente
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
21 Supporto 21 in Germania

Raccolta voti terminata

21 Supporto 21 in Germania

Raccolta voti terminata

  1. Iniziato 2020
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo con il destinatario
  5. Decisione

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Inoltro

Mit der Petition wird gefordert, dass Eltern, die ein Kind zu Hause betreuen müssen, weil das Gesundheitsamt ihren Nachwuchs unter Quarantäne gestellt hat, auf Antrag einen Entschädigungsanspruch (§ 56 Ab. 1a IfSG) geltend machen können.

Motivazioni:

Eltern, die ihre Kinder wegen Corona zu Hause betreuen müssen, droht häufig ein Verdienstausfall. So sollte künftig ein Entschädigungsanspruch auch für einzelne Eltern in Betracht kommen, die ein Kind zu Hause betreuen müssen, weil das Gesundheitsamt ihren Nachwuchs unter Quarantäne gestellt hat. Bisher sieht die Regelung im Infektionsschutzgesetz eine Entschädigung vor, wenn Schulen oder Kitas behördlich geschlossen wurden und keine anderweitige Betreuung möglich ist. Eltern, die dann nicht zur Arbeit können, können 67 Prozent des Nettoeinkommens als Entschädigung vom Staat erhalten. Inzwischen werden allerdings zwar weiterhin vereinzelt auch ganze Einrichtungen geschlossen, aber auch einzelne Klassen oder Lerngruppen nach Hause geschickt.In Fällen, in denen das Gesundheitsamt ein Kind unter Quarantäne stellt, nicht aber die Eltern, könnte ein Anspruch für die Eltern nach § 56 Absatz 1a IfSG in Betracht kommen, wenn man davon ausgeht, dass insoweit das Betreten untersagt wird.Da das Kind nicht automatisch erkrankt ist, wenn die komplette Schulklasse unter Quarantäne gestellt wird, scheitert der ansonsten ggf. bestehende Anspruch des Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber (§ 616 BGB) bzw. der Anspruch des Arbeitnehmers gegenüber der Krankenkasse gerichtet auf Krankengeld.Der Anspruch auf Entschädigung Verdienstausfall wegen Kindbetreuung unter 12 Jahre im Falle eines Krankenhausaufenthaltes nach Sozialgesetzbuch 5 und Erstattung durch die Krankenkasse entfällt auch.Es handelt sich hierbei nicht um eine komplette Schulschließung wie im ersten Halbjahr 2020, wo alter Urlaub aufgebraucht wurde, Überstunden abgebaut wurden, Home-Office und Home-Schooling unter einen Hut gebracht wurde, wobei auch hier der Begriff der Zumutbarkeit bei 2 Kindern unter 12 Jahren auch eine Rolle spielen sollte.Der Arbeitnehmer kann nicht verpflichtet werden seinen kompletten Jahresurlaub für solche Fälle herzugeben.Urlaub dient auch der Erholung.Wenn die Quarantäne kurz vor Ferien verhängt wird, ist dies ein Zufall und keine Begründung dafür, daß das Kind eh zu beaufsichtigen gewesen wäre, da die dafür vorgesehenen Betreuer wie Großeltern oder Ferienbetreuungen ausfallen, weil die Gefahr der Ansteckung besteht.

Link alla petizione

Immagine con codice QR

Slip a strappo con codice QR

download (PDF)

Non è ancora un argomento PRO.

Non è ancora un argomento CONTRA.

Contribuisci a rafforzare la partecipazione civica. Vogliamo che le tue istanze siano ascoltate e allo stesso tempo rimanere indipendenti.

Promuovi ora