Petition richtet sich an:
Bundestag
Im Juli 2010 hat die Europäische Kommission einen Entwurf für eine "Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zwecks Ausübung einer saisonalen Beschäftigung" (KOM(2010)379 endgültig) veröffentlicht.
Im Rahmen des "strategischen Planes zur legalen Zuwanderung" in die EU soll auf einen vermeintlichen aktuellen und zukünftigen Arbeitskräftemangel in bestimmten Branchen wie der Landwirtschaft reagiert werden.
Dabei wird neuerdings bei der Anwerbung von Saisonarbeitern aus Nicht-EU-Staaten eine angebliche "triple-win-situation" unterstellt. Arbeitskräfte haben somit legale Möglichkeiten der Einreise und Arbeitsaufnahme in einem EU-Mitgliedsstaat. Der jeweilige Mitgliedsstaat kann auf diesem Wege seine temporären Arbeitskräftemängel beheben und schließlich sollen auch die Herkunftsstaaten von Rücküberweisungen profitieren.
Aktuell wird dieser Richtlinienentwurf in der Parlamenten der EU-Mitgliedsstaaten diskutiert.
Die Unterzeichner dieser Petition fordern die Bundesregierung dazu auf, sich bei den Verhandlungen auf EU-Ebene für sozial gerechte und faire Arbeits- und Lebensbedingungen von Saisonarbeitern einzusetzen.
Der aktuelle Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission ist unzureichend und sollte in dieser Form abgelehnt werden.
Begründung
Hinter der offiziellen Legalität dieser Arbeitskräfteanwerbungen steht ein hohes Potential an Ausbeutung durch die Arbeitgeber.
Kritiken am Entwurf der EU-einheitlichen Richtlinie:
auf maximal sechs Monate befristete Arbeits- und Aufenthaltserlaubnisse, die an den konkreten Arbeitsvertrag gebunden sind (Abhängigkeit)
vor Einreise muss obligatorisch die "freiwillige Rückkehr nach Vertragsende" unterzeichnet werden (die Einhaltung dessen wird durch Rückmeldungen bei den Konsulaten im Herkunftsland kontrolliert)
im EU-Land ist kein Wechsel des Aufenthaltsstatus möglich
der Entwurf lässt offen, wer die Kosten der Hin- und Rückreise, Visa, Unterkunftskosten, Transportkosten vor Ort trägt
der Entwurf lässt offen, was mit den Sozialversicherungsbeiträgen der (rückkehrenden) Saisonarbeiter passiert
es ist keine Mitnahme von Familienangehörigen oder auch nur deren Besuch möglich
Arbeitsmärkte und Tarifsysteme sind in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten sehr unterschiedlich gestaltet, die Richtlinie sieht trotzdem keine einheitliche Lohnuntergrenze vor
was "Saisonarbeit" meint, lässt der Richtlinienentwurf offen und dies öffnet Tür und Tor dafür, dass die Richtlinie in vielen Arbeitsmarktbereichen Anwendung finden und damit zu Lohndumping führen könnte.
Weitere damit in Zusammenhang stehende aktuelle/zukünftige Probleme der Saisonarbeiterrekrutierung in Europa:
- es wird ein neues System der "Gastarbeiteranwerbung" etabliert, bei der Integration nicht vorgesehen ist
- die jüngsten Präferenzen der Arbeitgeber bei der Saisonarbeiteranwerbung in Spanien sind Frauen mit minderjährigen Kindern im Herkunftsland
- transnationale Elternschaft ist in diesem Zusammenhang ein zunehmendes Phänomen, das zudem soziale Probleme in den Herkunfstländern erzeugt (in Marokko, aber auch Osteuropa, Lateinamerika)
- es wird Druck auf die länger ansässigen Arbeitnehmer ausgeübt, schlechte Arbeitsbedingungen und Löhne in der Landwirtschaft zu akzeptieren
- die SaisonarbeiterInnen sprechen in der Regel nicht die Sprache des Arbeitgebers, haben keinerlei Wissen über ihre Arbeitsrechte