Erbbaurecht - Berücksichtigung der Rentenentwicklung zur Verhinderung erhöhter Erbbauzinsen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
76 Unterstützende 76 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

76 Unterstützende 76 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, gesetzlich festzusetzen, dass die Rentenentwicklung bei der Berechnung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse berücksichtigt wird und untragbare Erhöhungen von Erbbauzinsen damit verhindert werden.

Begründung

Petition: Wiederherstellung des sozialen Charakters des Erbbaurechts, Beendigung der Benachteiligung von RentnernDarüber hinaus fordere ich die gesetzliche Festsetzung, dass mit der Erhöhung von Erbpachtzinsen verbundene Kosten wie Grundbucheinträge o.ä. vom Grundstückseigentümer zu tragen sind.Rentnern in Deutschland wird - wie anderen Bürgern auch - der Erbpachtzins für ihre durch Städte, Kommunen, Kirchen u.ä. regelmäßig erhöht. Die Folge ist, dass immer mehr Menschen die steigenden Erbbauzinsen nicht mehr zahlen können.In § 9a des ErbbauRG ist geregelt, dass Eigentümer von Grundstücken Erbpachtnehmern den Erbpachtzins erhöhen können, wenn sich die „allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse“ in der Bundesrepublik zwischenzeitlich geändert hätten. Nach gängiger Rechtsprechung werden zur Ermittlung der veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse zum einen der Verbraucherpreisindex und zum anderen die Durchschnittseinkommen der Arbeitnehmer herangezogen. Die Veränderung der Renten in Deutschland hingegen wird zur Ermittlung der wirtschaftlichen Verhältnisse nicht berücksichtigt. Damit werden rund 20% der Bevölkerung durch die Berechnung nicht repräsentiert, sie geht an der gesellschaftlichen Realität schlicht vorbei. Während die Durchschnittseinkommen der Arbeitnehmer in den vergangenen Jahrzehnten teilweise deutliche Steigerungsraten verzeichnen konnten, stiegen die Renten nur sehr langsam und zeitweise gar nicht an. Dadurch ergibt sich die untragbare Situation, dass sich für erbbauberechtigte Rentner der Erbbauzins seit Jahren stetig erhöht, während ihre eigene Einkommenssituation stark zurückhängt. Dies stellt eine nicht tragbare Schlechterstellung von Rentnern dar. Ich fordere die Bundesregierung daher auf, gesetzlich festzusetzen, dass die Rentenentwicklung bei der Berechnung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse berücksichtigt wird und untragbare Erhöhungen von Erbbauzinsen damit verhindert werden. Darüber hinaus fordere ich die gesetzliche Festsetzung, dass mit der Erhöhung von Erbpachtzinsen verbundene Kosten wie Grundbucheinträge o.ä. vom Grundstückseigentümer zu tragen sind.Mannheim, den 04. Juni 2014

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-07-4022-005297

    Erbbaurecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.05.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, gesetzlich festzusetzen, dass beim Erbbaurecht die
    Rentenentwicklung bei der Berechnung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse
    berücksichtigt wird und untragbare Erhöhungen von Erbbauzinsen damit verhindert
    werden.
    Der Petent fordert darüber hinaus, dass mit der Erhöhung von Erbpachtzinsen
    verbundene Kosten wie z. B. Grundbucheinträge vom Grundstückeigentümer zu
    tragen sind.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen... weiter

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