Erbschaftsteuer - Anhebung der Erbschaftssteuer für kinderlose Paare oder kinderlose Alleinlebende

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
35 Unterstützende 35 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

35 Unterstützende 35 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge eine Erbschaftssteuer-Reform beschließen.Die Erbschaftssteuer für kinderlose Paare oder kinderlose Alleinlebende sollte auf 95 bis 99 Prozent angehoben werden.Es erbt in einem solchen Fall meistens eine Erbengemeinschaft.

Begründung

Es gibt immer mehr kinderlose Personen, egal ob als Paar oder alleine in der Bundesrepublik Deutschland.Diese Personen haben leider keinen aktiven Beitrag für die Zukunft des Landes getragen.Ein aktiver Beitrag, auch bei kinderlosen Paaren, sich an der Zukunft der Bundesrepublik Deutschland zu beteiligen wären z. B. Adoptiv-Kinder oder auch Pflege-Kinder.Somit würden die Werte, Regeln und Gebräuche durch diese Personen weiter gegeben werden.Jedes Adoptiv-Kind (bis 13 Jahren, 5 Jahre bis zur Volljährigkeit) ist wie ein leibliches Kind zu rechnen, ein Pflege-Kind ab 5 Jahre Betreuung gilt wie 50 % eines leiblichen Kindes.Bei einem Kind sollte 50 % Erbschaftssteuer erhoben werden.Bei zwei Kindern nur noch 10-20 % Erbschaftssteuer.Ab 3 Kindern oder mehr nur noch 1 bis 5 % Erbschaftssteuer.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Petitionsausschuss

    Pet 2-19-08-6113-012919
    85055 Ingolstadt
    Erbschaftsteuer

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung
    Der Petent möchte die Anhebung der Erbschaftssteuer für kinderlose Paare oder
    kinderlose Alleinlebende auf 95 Prozent bis 99 Prozent erreichen bzw. eine Neufassung
    des Erbschaftssteuersatzes entsprechend der Anzahl der Kinder.
    Zur Begründung wird ausgeführt, kinderlose Paare oder kinderlose Alleinlebende hätten
    keinen aktiven Beitrag für die Zukunft der Bundesrepublik Deutschland geleistet.
    Auf den weiteren Begründungsinhalt der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
    veröffentlichen... weiter

Noch kein PRO Argument.

Was für eine Argumentation! Ich 59 weiblich, konnte keine Kinder bekommen, habe keinen Beitrag zur Gesellschaft geleistet?? Ich habe dafür die ganzen Jahrzehnte Vollzeit gearbeitet und damit jedes Jahr (Steuerklasse 1) Steuern gezahlt. Und zahle noch einen erhöhten Pflegebeitrag, eben weil ich keine Kinder bekommen konnte. Und nun soll ich noch einmal abgestraft werden? Entschuldigen Sie, aber das ist echt das Dümmste, was ich je gelesen habe.

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