Ergänzung des § 28p Abs. 6a Viertes Buch Sozialgesetzbuch (Prüfung bei den Arbeitgebern)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
6 Unterstützende 6 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

6 Unterstützende 6 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass die Vorschrift des § 28p Abs. 6a Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) dahingehend ergänzt wird, dass elektronisch unterstützte Betriebsprüfungen (euBP) ab dem 1. Januar 2021 - ohne eine weitere Übergangszeit - verpflichtend werden.

Begründung

Die vom Arbeitgeber übermittelten Daten werden mit Hilfe einer Prüfsoftware analysiert und die daraus gewonnenen Ergebnisse als Hinweise für die Prüfung genutzt. Ziel ist es, die Prüfdauer bei den einzelnen Prüfstellen zu reduzieren. Unter Umständen kann eine Prüfung vor Ort gänzlich entfallen. Zudem ist der finanzielle Aufwand für alle Beteiligten geringer. Nach Abschluss der Prüfung hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, Ergebnisse elektronisch abzurufen.Eine weiteren Übergangszeit, wie es sie schon seit dem 1. Januar 2016 gibt, ist nicht mehr vorgesehen.

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